Schulverwaltung: Bildungsdirektionen statt Landesschulräten

Die Konstruktion ist ähnlich wie derzeit in den östlichen Bundesländern Praxis. Erstmals ist es eine Bund-Länder-Mischbehörde.

Mit dem Schulautonomiepaket der Regierung wird auch die Schulverwaltung reformiert - allerdings nicht grundlegend. Die neuen Bildungsdirektionen ähneln stark den derzeitigen Landesschulräten in den östlichen Bundesländern. Allerdings soll der Bund mehr Einblick in die Lehrerverrechnung bekommen, die Neuregelung der Bestellung der Bildungsdirektoren eine gewisse Entpolitisierung bringen.

Die komplizierte Struktur der Schulverwaltung bleibt dagegen erhalten. Es gibt weiter die sogenannten Bundeslehrer (Lehrer an AHS und BMHS) sowie Landeslehrer (v.a. Lehrer an Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen und Berufsschulen) mit unterschiedlichen Dienstgebern und Dienstrechten, die wiederum unterschiedliche Zuständigkeiten mit sich bringen. Auch die verschiedenen Schulerhalter (Bund, Land, Gemeinden) bleiben bestehen.

Bildungsdirektor Diener zweier Herren

Derzeit werden die Bundeslehrer von den Landesschulräten (entgegen ihrem Namen Bundesbehörden) verwaltet, die Landeslehrer dagegen grundsätzlich von Länder-Einrichtungen (Schul- bzw. Bildungsabteilungen der Landesregierung). Allerdings besorgen die Landesschulräte aufgrund gesetzlicher Übertragung in Wien, Nieder- und Oberösterreich, Burgenland und der Steiermark auch gleich die Verwaltung der Landeslehrer mit. Genau diese Konstruktion soll es künftig in allen Bundesländern geben, eben nur unter dem Namen Bildungsdirektionen. Da man sich nicht auf eine Zuständigkeit des Bundes oder Länder dafür einigen konnte, sind diese nun "gemeinsame Bund-Länderbehörden" - ein Novum in der Verwaltung.

Das führt dazu, dass der Bildungsdirektor quasi ein Diener zweier Herren (bzw. Frauen) ist. In Angelegenheiten der Bundesvollziehung ist er an Weisungen der Bildungsministerin gebunden, in Sachen der Landesvollziehung an jene der Landeshauptleute. Neben der Personalverwaltung vollziehen die Bildungsdirektionen das gesamte Schulrecht wie etwa die Schulaufsicht und das Bildungscontrolling. Neu: Optional können die Länder ihnen auch die Verwaltung und die Aufsicht der Kindergärten übertragen.

Ändern wird sich die Art der Bestellung des künftigen Bildungsdirektors. Derzeit sind die Landeshauptleute automatisch Landesschulratspräsidenten, zur Wahrnehmung der Aufgaben bestellen sie sogenannte "amtsführende" Präsidenten. Beim Bildungsdirektor wird es etwas komplizierter: Künftig gibt es im Gesetz aufgezählte Qualifizierungserfordernisse, außerdem müssen sich Bewerber einer aus Bundes- und Landesvertretern zusammengesetzten Begutachtungskommission stellen. Bestellt wird der Bildungsdirektor dann von der Bildungsministerin auf Vorschlag des jeweiligen Landeshauptmanns (auf fünf Jahre). Bemerkenswertes Detail: Landeshauptleute mit Liebe zur Materie können sich aber wieder per Landesgesetz zum Präsidenten der Bildungsdirektion bestellen lassen - widersprechen seine Weisungen an den Bildungsdirektor aber jenen der Ministerin, sind letztere zu befolgen.

Vizepräsidenten werden abgeschafft

Komplett abgeschafft wird der in der täglichen Arbeit bedeutungslose Vizepräsident des Landesschulrats, der derzeit von der zweitgrößten Partei des jeweiligen Bundeslands gestellt wird. In ihrer Bedeutung eingeschränkt werden die nach dem Landtagswahl-Ergebnis zusammengesetzten Kollegien der Landesschulräte, in denen etwa Eltern- und Lehrervertreter sitzen. Sie werden zunächst abgeschafft, erstehen aber als (nicht mehr direkt politisch besetzte) "Beiräte" wieder auf. Derzeit regeln die Kollegien etwa die Organisation der Landesschulräte und segnen die Stellenpläne ab - künftig sollen die Beiräte nur beratende Funktion haben.

Effizienzgewinne und besseren Einblick in die Verwaltung der Landeslehrer sollen Änderungen bei den IT-Systemen bringen. So werden etwa die Länder verpflichtet, sich beim Personalmanagement eines vom Bund bereitgestellten und betriebenen IT-Verfahrens zu bedienen. Außerdem müssen sie dem Bund Daten zur Lehrfächerverteilung der Landeslehrer zur Verfügung stellen. Die Abrechnung der Lehrergehälter erfolgt zentral über das Bundesrechenzentrum. Damit soll das Bildungsministerium erstmals einen Überblick bekommen, wo Landeslehrer tatsächlich eingesetzt werden.

Änderungen sollen auch bei der Mittelzuteilung möglich sein: Das Bildungsministerium kann per Verordnung festlegen, dass die Ressourcen auf Basis eines sogenannten Chancenindex erfolgen soll. Standorte mit vielen benachteiligten Schülern (Indikatoren wären Alltagssprache, Bildungsstand und berufliche Position der Eltern, Bezug von Sozialhilfe etc.) würden dabei mehr Mittel bekommen.

(APA)

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