Inklusion: Eltern wollen mehr Rechte

Symbolbild: Inklusion
Symbolbild: Inklusion(c) Clemens Fabry
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Eltern behinderter Kinder wollen einen gesetzlichen Anspruch, dass ihre Kinder in Schulen ausreichend betreut werden. Das Schulautonomiepaket sehe das nicht vor.

Wien. Für Eltern behinderter Kinder ist es einer der größten Wünsche: Dass ihr Kind Teil der Gesellschaft ist. Sei es in der Schule oder später in der Arbeit. Doch Inklusion, wie der Fachbegriff dazu heißt, bedeutet in erster Linie Geld und Ressourcen für die Betreuung von behinderten Kindern zu haben – und das funktioniert gerade in der Schule noch nicht gut.

Fünf Behindertenorganisationen präsentierten daher am Dienstag ihre Forderungen für ein „Recht auf faire Bildung für Menschen mit Behinderung“. Denn beim eben erst beschlossenen Schulautonomiepaket sei genau das nicht ausreichend berücksichtig worden, kritisierte der Präsident der Lebenshilfe Österreich, Germain Weber. Sie fordern daher mehr rechtliche Ansprüche. Derzeit hätten Eltern behinderter Kinder in Österreich etwa nur ein „Anklopfrecht“ in Regelschulen, oft genug würden Kinder mit Behinderung daher mit dem Verweis auf zu wenig Ressourcen nicht in den Unterricht aufgenommen werden.

Umgekehrt bräuchten Betroffene und Schulen das Wissen, dass ihnen genügend Lehrer bzw. Unterstützungspersonal zur Verfügung stehen. Außerdem müsste sichergestellt sein, dass der Unterricht (zeitweise) in Kleinstklassen stattfinden kann, wenn Kinder einen Rückzug von der Großgruppe brauchen, erklärte Clemens Rauhs, der Vorsitzende des Elternvereins der Hans-Radl-Volks- und Sonderschule für körperbehinderte Kinder. Im Schulautonomiepaket seien aber weder die gesetzlichen Grundlagen noch ausreichend Ressourcen und qualifiziertes Personal dafür vorgesehen, so Peter Jauernig vom Verein Integration Wien. Derzeit würden Eltern teilweise bei einer Erkrankung der Sonderschullehrerin aufgefordert, ihre Kinder sofort abzuholen. Auch einen gesetzlichen Anspruch auf längere Bildung fordern die Organisationen. Derzeit endet der Bildungsweg behinderter Schüler zwischen 14 und 16, obwohl gerade diese Gruppe mehr Zeit zur Entwicklung brauche, sagte Martin Rauch, Sprecher von Down-Syndrom Österreich.

Einen Rechtsanspruch für das 11. und 12. Schuljahr gibt es aber nicht. Während gesunde Kinder 14 Schuljahre absolvieren müssen. Auch bei der Nachmittags- und Ferienbetreuung gibt es Probleme. Derzeit müssten Eltern die betroffenen Kinder oft schon zu Mittag abholen, abseits der Volksschule gebe es nur Einzellösungen, die oft nur für ein Jahr gelten. (win/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.05.2017)

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