Rechnungshof kritisiert: Kärnten setzt zu viele Lehrer ein

Clemens Fabry
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Der Landesrechnungshof übt Kritik an den hohen Kosten für den Mehrbedarf an Lehrern. Die Zusammenlegung von Schulstandorten soll geprüft werden.

Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) kritisiert in einem neuen Bericht die hohen Kosten für den Mehrbedarf an Lehrern. Seit 2014 bezahlt das Land durchschnittlich 14 Millionen Euro im Jahr dafür, hieß es in einer Aussendung des LRH am Donnerstag. Das Land soll prüfen, welche Schulstandorte zu Bildungszentren zusammengelegt werden könnten.

Eigentlich trägt der Bund die Kosten für die Landeslehrer - trotzdem waren es im vergangenen Schuljahr 13,1 Millionen Euro, die Kärnten für Lehrkräfte an Pflichtschulen zahlen musste. Das Land habe nämlich 350,5 Planstellen mehr gebraucht, als der Bund bezahlte - und die Kosten für diese "Überhanglehrer" habe das Land selbst zu tragen. Als Gegenbeispiel nennt der Landesrechnungshof Salzburg, wo man im Schuljahr 2014/15 mit den vom Bund finanzierten Lehrkräften auskam.

Kleine Klassen als Kostentreiber

Den Grund für die vielen Überhanglehrer in Kärnten sieht der Landesrechnungshof in kleinen Klassen, in denen eine Lehrperson nur wenige Schüler unterrichtet. 41 Kärntner Gemeinden hatten zwei oder mehr Volksschulstandorte, in 13 davon gab es zumindest eine Volksschule mit weniger als 30 Schülern. "Gemeinden mit mehreren Schulen sollten die Kinder nach Möglichkeit so auf die Standorte verteilen, dass die Klassen bestmöglich ausgelastet werden", schlägt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer vor.

Bei einer etwaigen Zusammenlegung von Schulstandorten sollten die Verantwortlichen jedenfalls darauf achten, dass der Schulweg allen Schülern zumutbar ist. Ausdrücklich befürwortet der Rechnungshof die Vorgabe des Landes, dass nach Möglichkeit ein Schulstandort pro Gemeinde erhalten wird.

Neben dem, was der Landesrechnungshof als "Standortoptimierung" bezeichnet, empfiehlt man dem Land Kärnten mit dem Bund nachzuverhandeln, zum Beispiel, was den Bereich "Sonderpädagogik" angeht. Während der Bund nämlich mit 2,7 Prozent aller Schüler als Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf rechnete, waren es in Kärnten 4,39 Prozent. Auch in anderen Bundesländern wurde diese Zahl überschritten. Nachverhandlungen schlägt der Rechnungshof auch für Überhanglehrer im Minderheitsschulwesen vor.

Zu guter Letzt kritisiert der Landesrechnungshof auch noch Versäumnisse bei den Supplierverpflichtungen. Laut Gesetz hat ein Vollzeit-Landeslehrer 20 Vertretungsstunden pro Schuljahr zu leisten. Allerdings wurden in Kärnten im Schuljahr 2015/16 nur 27 Prozent der Supplierstunden gehalten.

(APA)

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