Schulen sollen aus der Neuen Oberstufe wieder aussteigen können

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Symbolbild SchuleClemens Fabry
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Die Einführung der Neue Oberstufe (NOST) gestaltet sich weiter schwierig. Erst kürzlich wurde der Start erneut verschoben. Nun sollen Schulen die Möglichkeit zum Ausstieg bekommen.

Allgemeinbildende (AHS) sowie berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS) bzw. land- und forstwirtschaftliche Schulen sollen aus der Neuen Oberstufe (NOST) auch wieder aussteigen können. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) zur Begutachtung versendet hat.

Mit den laufenden Schuljahr 2017/18 sollten ursprünglich alle mindestens dreijährigen Oberstufenformen ab der 10. Schulstufe (6. Klasse AHS bzw. zweiter Jahrgang oder zweite Klasse an BMHS bzw. land- und forstwirtschaftlichen Schulen) auf die NOST umsteigen. Dabei wird der Lernstoff in je ein Semester umfassende Module unterteilt. Bei einer negativen Note in einem Fach muss dann nicht die ganze Klasse wiederholt, sondern nur das jeweilige Modul positiv abgeschlossen werden. Bis zur Matura müssen aber alle "Nicht Genügend" ausgebessert sein. Nach Kritik von Lehrern, Eltern und Schülern wurde aber den Schulen vor dem heurigen Schuljahr die Möglichkeit gegeben, den Start um bis zu zwei Jahre zu verschieben.

Erneute Verschiebung der Neuen Oberstufe

Insgesamt startete die Neue Oberstufe daher heuer nur an 26 der 345 AHS- und an 185 der 365 BMHS-Standorte. Bereits im Jänner hatte Faßmann außerdem angekündigt, den Schulen eine weitere zweijährige Umstellungsfrist - also bis 2021 - einzuräumen.

Durch den Entwurf sollen nun aber auch jene Schulen, die bereits umgestellt haben, die Möglichkeit zum Ausstieg bekommen. Entscheidet sich eine Schule zur Rückumstellung, würden jene Schüler, die schon die NOST besuchen, in dieser noch bis zur Matura geführt. Alle neuen Jahrgänge würden wieder in der "normalen" Oberstufe landen. Folge wäre eine temporäre parallele Schülerverwaltung nach zwei Systemen.

Darüber hinaus soll die NOST bis Ende 2019 insgesamt evaluiert werden. Ab dem Schuljahr 2021 sollen dann wieder einheitliche Regeln für alle Schulen gelten.

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