Bildungsdirektoren: Vom Präsidenten zum Beamten ohne Chauffeur

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Schulverwaltung wird einer Reform unterzogen: Statt Landesschulratspräsidenten gibt es Bildungsdirektoren. Dadurch verschiebt sich die Macht zwischen Bund und Ländern. Die Schulverwaltung bleibt aber höchst kompliziert.

Wien. Die Schulverwaltung war in Österreich schon immer verworren. Durch die nun anstehende Strukturreform wird sie nicht weniger kompliziert. „Im Wesentlichen wird der derzeitige problematische Zustand – also das Kompetenzwirrwarr, die Doppelgleisigkeiten und die Interessenkonflikte – lediglich fortgeschrieben“: Das Zitat stammt von einem türkis-blauen Regierungsmitglied – Josef Moser hat das allerdings noch vor seinem Antritt als Reformminister gesagt.

Die unter der rot-schwarzen Vorgängerregierung beschlossene Reform wird nun dennoch umgesetzt. Damit werden die Landesschulräte durch Bildungsdirektionen ersetzt. Ihre Leiter wurden bereits angelobt. Die neue Behörde wird 2019 eröffnet. Doch was wird sich ändern? Und wie wird sich das Machtverhältnis zwischen Bund und Ländern verschieben? Eine Erklärung.

1 Was sind die Bildungsdirektionen? Und welche Aufgabe haben sie?

Die Bildungsdirektionen lösen die bisherigen Landesschulräte ab. Sie übernehmen deren Aufgaben und sind für die Vollziehung der Schulaufsicht, das Controlling, die Qualitätssicherung und die Verwaltung der Lehrer zuständig. Im Machtpoker zwischen Bund und Ländern ist Letzteres nicht unerheblich. Jeder will über das Personal – Postenbesetzungen, Sonderurlaube usw. – entscheiden.

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