Regierungskonzept. Auch Wochenunterrichtszeit, Basisgehalt und Fortbildungspflicht sollen vereinheitlicht werden.
Wien/Thea. Der „Herr Lehrer“ und die „Frau Lehrerin“ sollen schon bald der Vergangenheit angehören. Denn künftig sollen alle Lehrer, unabhängig davon, ob sie in einer Volksschule, einer Sonderschule oder einem Gymnasium unterrichten, die Bezeichnung „Professor“ tragen dürfen. Bisher war das ausschließlich Bundeslehrern, also jenen, die an AHS oder an berufsbildenden mittleren oder höheren berufsbildenden Schulen tätig sind, vorbehalten.
Für Paul Kimberger, Vorsitzenden der Arge Lehrer in der GÖD und einem der zentralen Verhandler für das neue Dienstrecht, ist diese Frage allerdings ein absolutes „Nebenthema“. „Die Titelfrage wird nicht dafür entscheidend sein, ob wir ein gutes Dienstrecht haben“, sagt Kimberger zur „Presse“. Viel eher entscheidend sei die Frage der Lehrerausbildung. Und in diesem Punkt hat er klare Vorstellungen: eine gleichwertige akademische Ausbildung auf Masterniveau für alle, vom Frühkindpädagogen bis zur AHS-Lehrerin. Damit würde sich auch die „sekundäre“ Titelfrage erübrigen.
Gleiche Unterrichtszeit für alle
Die Bezeichnung ist nicht das Einzige, in dem Landeslehrer den Bundeslehrern durch das neue Dienstrecht gleichgestellt werden sollen. So sieht der von der Regierung vorgeschlagene Entwurf für alle Lehrer eine Wochenunterrichtszeit von 24 Stunden, dasselbe Basisgehalt von 2420 Euro und dieselbe Fortbildungspflicht von 15 Stunden pro Jahr außerhalb der Unterrichtszeit vor. Insgesamt soll die steile Gehaltskurve deutlich abgeflacht werden, das Lebenseinkommen dabei aber gleich bleiben. Für Pflichtschullehrer würde das ein Plus von 400 bis 500 Euro beim Anfangsgehalt und ein Minus von 170 Euro beim Endgehalt bedeuten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.05.2012)