Die neuen Uni-Räte: Banker, Ex-Politiker und Co.

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Die Regierung hat die neuen Uni-Räte bestellt. Eventuell zum letzten Mal. Minister Töchterle kann sich Änderung bei Bestellmodus vorstellen.

Die Regierung hat am Dienstag 57 neue Universitätsräte bestellt - und das eventuell zum letzten Mal. Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) hält es nämlich für "durchaus vorstellbar", dass die Räte künftig nicht von der Politik bestimmt werden, "sondern sich zumindest teilweise aus sich selbst heraus erneuern können", so der Minister in einer Aussendung. Derzeit werden die Räte größtenteils von den Uni-Senaten und der Regierung bestellt. Bei den diesjährigen Nominierungen setzte die Regierung vor allem aus Vertreter von Wissenschaft, Kultur und Banken - aber auch Erfahrung in Politik, Interessenvertretungen und staatsnahen Unternehmen schadete nicht.

Im Wintersemester 2012/13 wurden die Universitätsräte an allen Unis neu bestellt: Erst wählten die Senate der Unis ihre Kandidaten für die Posten aus. Anschließend war die Regierung (auf Vorschlag des Wissenschaftsministers) am Zug. Amtsantritt der für fünf Jahre bestellten neuen Räte ist am 1. März. Dann müssen alle bestellten Uni-Räte einer Hochschule noch autonom ein weiteres Mitglied bestimmen. Insgesamt wird es dann 135 Uni-Räte (exklusive Donau-Uni Krems) geben.

Universitätsrat

Der Universitätsrat ist in etwa mit dem Aufsichtsrat eines Unternehmens vergleichbar. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen die Wahl des Rektors aus einem Dreiervorschlag des Senats, die Genehmigung von Entwicklungsplan, Organisationsplan und Leistungsvereinbarungs-Entwurf der Uni sowie die Zustimmung zum Budgetvoranschlag des Rektorats.

Busek, Tumpel, Sorger und Co.

Unter den Räten finden sich zahlreiche prominente Namen: Polit-Erfahrung bringen unter anderem Ex-Wissenschaftsminister Erhard Busek (ÖVP; Medizin-Uni Wien) und die Kärntner Ex-SP-Chefin Gabriele Schaunig-Kandut (Uni Klagenfurt) mit, an der Uni Wien können Ex-Wirtschaftsminister Johannes Ditz (ÖVP) und der ehemalige Kabinettschef von Alfred Gusenbauer (SPÖ), Verfassungsrichter Johannes Schnizer, einschlägige Erfahrungen austauschen.

Ein sozialpartnerschaftliches Wiedersehen gibt es an der Technischen Universität (TU) Wien für Arbeiterkammer (AK)-Präsident Herbert Tumpel und Ex-Industriellenvereinigungs-Chef Veit Sorger, aktuelle und ehemalige AK-Vertreter sitzen mit Silvia Angelo und Johanna Ettl auch in den Räten der Wirtschaftsuniversität (WU) und der Medizin-Uni Innsbruck. Gut vertreten ist auch die Bankenszene, neben Ditz (heute Hypo-Alpe-Adria-Aufsichtsratschef) etwa mit Martin Hauer, Michaela Keplinger-Mitterlehner (Universität für Bodenkultur bzw. Kunstuni Linz; beide Raiffeisen) und Thomas Uher (WU; Erste Bank) bzw. Ex-EZB-Direktoriumsmitglied Gertrude Tumpel-Gugerell, die als Rätin von der Uni Wien an die Montanuni Leoben wechselte.

Als Omen könnte man die Rats-Nominierungen an der Uni Linz werten: Mit dem Humangenetiker Markus Hengstschläger, der Leiterin der Landesnervenklinik Wagner Jauregg, Gabriele Sachs, und der Gebietskrankenkassen-Direktorin Andrea Wesenauer stammen gleich drei der vier von der Regierung nominierten Räte aus dem Medizin-Bereich. In Linz wird derzeit die Einrichtung einer Medizin-Fakultät diskutiert.

Frauenanteil bei 55 Prozent

Kein Problem war die bei der letzten Bestellungsrunde 2008 umstrittene Frauenquote. 26 Frauen-Bestellungen der Senate und 37 der Regierung ergaben einen Frauenanteil von rund 55 Prozent bei den Räten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Quote von 40 Prozent in jedem Uni-Rat - auch diese wurde an allen Hochschulen erfüllt.

Das Bestellungsprozedere des Unirats ist im UG geregelt: Demnach kann jeder Senat zwei, drei oder vier Personen in den Uni-Rat entsenden, die Regierung nominiert dazu pro Uni eine gleich große Anzahl an Mitgliedern. Alle Rats-Mitglieder einer Uni küren dann zusammen noch eine weitere Person - insgesamt sitzen am Ende also fünf, sieben oder neun Personen im Universitätsrat. Nicht bestellt werden dürfen Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Mitglieder des Nationalrats, des Bundesrats oder eines sonstigen allgemeinen Vertretungskörpers und Funktionäre einer politischen Partei bzw. Personen, die eine dieser Funktionen in den letzten vier Jahren ausgeübt haben. Ebenfalls nicht berufen werden dürfen Angehörige der betreffenden Universität bzw. Mitarbeiter des Wissenschaftsministeriums.

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