Uni-Quotenregelung: Deutsche könnten klagen

(c) APA (Herbert Neubauer)
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Deutschen Studenten, die bei Medizin-Aufnahmetests gut abgeschnitten haben, aber der Quote zum Opfer fielen, werden gute Chancen für eine Klage gegeben.

WIEN. Rund 3000 Bewerber buhlten heuer via „EMS“ Test allein in Wien um einen der 740 Studienplätze für Medizin. Etwa 900 der Bewerber stammen aus Deutschland. Sie schnitten – wie schon in den vergangenen Jahren – deutlich besser ab, als ihre österreichischen Mitbewerber.

Zum Glück für die „Einheimischen“ gibt es für das Medizinstudium eine Quotenregelung: 75 Prozent der Plätze sind für Österreicher reserviert, 20 Prozent für EU-Bürger, 5 Prozent für das restliche Ausland. Wegen dieser Quoten erhielten nur etwa 100 Deutsche einen Studienplatz in Wien. Insgesamt 170 der deutschen Bewerber hatten zwar gute Ergebnisse, wurden aber wegen der Quote abgewiesen. Auch in Innsbruck und Graz wurden Deutsche via Quote „abgewehrt“. Diskriminierung in der EU gegen bestimmte Nationalitäten – geht das überhaupt?

„Numerus Clausus“-Flüchtlinge

Ein kurzer Rückblick: Mit dem Beitritt zur EU verpflichtete sich Österreich 1995 dazu, gegen die Diskriminierung von Gemeinschaftsbürgern im eigenen Land vorzugehen. Umgesetzt wurde das an den Unis aber nicht. Deutsche mussten für die Zulassung zum Studium auch weiterhin einen Studienplatz im Heimatland nachweisen. Damit wurden „Numerus Clausus“-Flüchtlinge von den Unis fern gehalten. Die EU-Kommission klagte Österreich, und im Juni 2005 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelung nicht nur, sondern verbot Österreich auch ausdrücklich bei künftigen Zugangsbeschränkungen „alle versteckten Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit“. Immerhin: Versteckt ist die Diskriminierung in der Quote auf keinen Fall, sondern eigentlich recht offensichtlich.

Juristisch können sich dagegen drei Gruppen wehren: Die EU Mitgliedsländer, die aber auf diplomatischer Ebene schon abgewunken haben. Die EU Kommission, die Österreich nach massivem Druck durch Kanzler Gusenbauer eine fünfjährige Gnadenfrist gewährt hat und bis 2012 von weiteren Schritten absieht. Und die Betroffenen – allein für Wien in diesem Jahr also 170 abgewiesene Nachbarn.

„Die Betroffenen können sich aber nicht direkt an den EuGH wenden“, sagt Bernd-Christian Funk, Experte für Hochschulrecht an der Uni Wien. Zuerst müsse man sich die „Nicht-Zulassung“ in Form eines Bescheids ausstellen lassen. Gegen diesen müsse man dann berufen und alle Instanzen an der Uni durchwandern. Ist dies geschehen, geht es mit einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, auch hier wartet ein Gang durch die Instanzen.

„Der Verwaltungsgerichtshof kann dann eine Vorabentscheidung an den EuGH richten und fragen, wie das Gemeinschaftsrecht der EU in diesem Fall anzuwenden sei“, erklärt Funk das langwierige Prozedere. Schließlich gebe der EuGH dann die Linie vor – das sei aber kaum in weniger als zwei Jahren zu erwarten. „Wahrscheinlich würde das noch länger dauern“, gibt Funk zu bedenken.

Was aber ist für den Kläger drinnen? Neben dem Studienplatz ist eine Entschädigung für die Wartezeit denkbar, die Verfahrenskosten („ein paar tausend Euro“, schätzt Funk) würden auch ersetzt. Eine Klage hält Funk für „recht aussichtsreich, Quotierungen gelten als besonders unerlaubt“. Für die Republik Österreich hätte das Kippen der Quote teure Folgen: Für die Nicht-Umsetzung des Urteils von 2005 könnten Strafen von 2500 bis 150.000 Euro verhängt werden – pro Tag.

Noch kein Deutscher klagte

Bisher habe sich zumindest in Wien aber noch kein Deutscher einen Bescheid für die Nicht-Zulassung geholt, verlautbart die Med-Uni Wien auf Anfrage, auch im Wissenschaftsministerium hätten sich noch keine Deutschen beschwert. Die ÖH der Med-Uni würde einem Kläger auf jeden Fall Rechtsberatung leisten, so Vorsitzende Julia Straub – selbst deutsche Medizin-Studentin. Noch hätten sich die Deutschen aber widerstandslos abweisen lassen.

Einen Joker hätte die Republik Österreich im Klagsfall aber noch im Ärmel, wie Funk anmerkt: Unter Rechtsexperten herrscht Uneinigkeit darüber, ob der EuGH bei solchen Fragen überhaupt Entscheidungskompetenz habe. Das Diskriminierungsverbot sei vom gemeinsamen Arbeitsrecht abgeleitet worden – das Hochschulrecht sei dagegen Ländersache.

AUF EINEN BLICK

Quote: 75 Prozent der Plätze für das Medizinstudium sind für Österreicher reserviert. 20 Prozent gehen an EU-Bürger, 5 Prozent an das restliche Ausland.

Problem: Die Quotenregelung wurde vom Europäischen Gerichtshof 2005 verboten, doch bis jetzt hält sich die Republik Österreich nicht daran.

Klage: Rechtsexperten geben Deutschen, die bei den Aufnahmetests gut abschneiden, jedoch wegen der Quote nicht aufgenommen werden, gute Chancen bei einer Klage.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.09.2008)

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