Uni-Ressort: Strafen für Ghostwriter denkbar

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Wer wissenschaftliche Arbeiten verkauft, könnte laut Wissenschaftsministerium bestraft werden.

Wien. Es ist eine etwas kuriose rechtliche Situation: Studierenden ist es an Österreichs Unis zwar strengstens verboten, Diplomarbeiten oder Dissertationen einzureichen, die sie nicht selbst verfasst haben, sondern von einem sogenannten Ghostwriter gegen Bezahlung schreiben ließen. Doch den Ghostwritern selbst bzw. den hinter diesen stehenden Agenturen mit ihrem oft florierenden Geschäft drohen keine Konsequenzen. Sie machen nichts Verbotenes. Daran könnte sich aber eventuell schon bald etwas ändern.

Auf die Frage der FPÖ, ob sich Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) dafür einsetzen wird, dass Ghostwriter künftig strafrechtlich verfolgt werden, antwortete das Wissenschaftsministerium in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung nun nämlich so: „Eine Aufnahme in die Strafbestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) wird im Zuge einer Novellierung des UG zur Diskussion gestellt werden.“ Damit könnte es für die Argumentationslinie so mancher Ghostwritingagentur eng werden. Bisher zogen sich diese auf den Standpunkt zurück, lediglich die Kundenaufträge zu erfüllen – nämlich wissenschaftliche Arbeiten zu schreiben –, und nicht dafür verantwortlich zu sein, was die Kunden schlussendlich mit den gekauften Arbeiten machen.

Ins Rollen wurde die Debatte durch einen Artikel im „UniLive“, dem Studierendenmagazin der „Presse“, gebracht. Dort erzählte ein junger Mann mit dem Decknamen Johannes Karl von seiner Arbeit als Ghostwriter für eine in Österreich tätige Agentur namens Acad Write, die auch im Internet leicht zu finden ist. Das Ministerium behauptet in der Anfragebeantwortung dennoch, dass dem Ressort „keine derartigen Agenturen bekannt“ seien. (j. n.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.12.2015)

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