Neues Uni-Gesetz: Entschärfung in der Orientierungsphase

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Der „starke“ Uni-Rat bleibt, Verbesserung kommen für Studierende. „Es fehlt ein strategisches Gesamtkonzept“, kritisiert der grüne Wissenschaftssprecher Grünewald.

WIEN. Einige tausend Seiten Papier – Kritik, Korrekturen, Verbesserungsvorschläge. Die Absender hofften bis zuletzt, dass ihre Anregungen noch in das Uni-Gesetz einfließen werden. Die Sitzung im parlamentarischen Wissenschaftsausschuss war am Montag aber schon nach zwei Stunden beendet. Es habe keine Gesprächsbereitschaft von SPÖ und ÖVP gegeben, sagt Ausschussvorsitzender Martin Graf (FPÖ), „es war eine einbahnmäßige Diskussion“. Am Freitag wird die Novelle zum Uni-Gesetz des Jahres 2002, die von manchen zu einer zweiten Uni-Reform hochstilisiert worden ist, im Nationalrat beschlossen werden.

Absender waren in erster Linie universitäre Gruppierungen, von der Hochschülerschaft und den Studentenfraktionen über Betriebsräte und Lektoren bis zu den Senatsvorsitzenden und Rektoren. Die Hauptkritikpunkte: die Stärkung des Uni-Rats zulasten des Senats, die Einbehaltung von zwei Prozent des Uni-Budgets durch den Wissenschaftsminister, die mangelhafte Absicherung der Lektoren und die Studieneingangsphase.

„Es fehlt ein strategisches Gesamtkonzept“, kritisiert etwa der grüne Wissenschaftssprecher Kurt Grünewald, der als früherer Mittelbauvorsitzender die Uni-Interna wie kein Zweiter kennt. Es fehle jede Angabe über eine Zukunftsperspektive, wie viele Studierende Österreich überhaupt benötigt, ob unser Land, das in internationalen Vergleichen bei der Akademikerquote Schlusslicht ist, einen Nachholbedarf hat. Dann aber schränkt Grünewald wiederum ein: „Wir lehnen die Gesetzesnovelle ab, in Bausch und Bogen werden wir sie am Freitag aber nicht verurteilen.“ Im Ausschuss sollen die Grünen aber dafür gestimmt haben.

Tatsächlich hatte man sich schon vor der Ausschusssitzung auf einige Verbesserungen geeinigt. So z.B. bei der Studieneingangsphase, die jedem Studium vorgeschrieben wird und gegen die sich der Protest der Studierenden richtet (siehe Bericht nebenan). Es wird expressis verbis verankert, dass diese Orientierungsphase nicht mit einer einzigen Knock-out-Prüfung abgeschlossen wird. Und dass man schon Prüfungen aus dem nachfolgenden Studienabschnitt vorziehen kann, wenn aus der Einstiegsphase noch eine Prüfung fehlt. Auch bei der Fortsetzung zum Masterstudium soll eine zusätzliche Qualifikation (neben dem Bachelor) eher die Ausnahme als die Regel sein.

Versicherungspflicht für Lektoren

Der Universitätslehrerverband ist Sturm gegen die neuen Senior-Lecture-Stellen gelaufen, in denen Lektoren nur unterrichten sollen und keine Zeit für ihre Forschung bleibt. Diese Neuerung bleibt, die sozialrechtliche Stellung der Lektoren wird aber verbessert: Bei mehr als vier Stunden Lehrverpflichtung ist künftig ein normaler Dienstnehmervertrag vorgesehen. Und für jene, die nicht bereits über eine Sozialversicherung verfügen, soll diese fixiert sein.

Geblieben ist freilich die neue starke Stellung des Uni-Rats. Auch wenn die SPÖ-Studierenden vom VSStÖ dagegen Sturm laufen – die SPÖ hat dem zugestimmt.

Ein interessantes Detail ergab die Ausschussdiskussion über Aufnahmerestriktionen: Obwohl die Grünen Restriktionen generell ablehnen, stellte Grünewald den Antrag, eine solche für den Bereich der Molekularen Medizin neu einzuführen. Denn da seien Spezialisten gefragt. Der Antrag wurde von den anderen Parteien abgelehnt.

AUF EINEN BLICK

Uni-Gesetz. Das UG 2002 (2004 in Kraft getreten) soll nun eine Anpassung an die Realität des Uni-Alltags erhalten. Tatsächlich kommt es zu einer Kompetenzstärkung des Uni-Rats und – für Studierende wichtig – zur Verpflichtung, eine Studieneingangsphase (drei Monate bis zwei Semester) einzuführen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.07.2009)

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