23.000 Studenten müssen zahlen

(c) FABRY Clemens
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Das Wissenschaftsressort lässt die Gebührenbefreiung für berufstätige Langzeitstudenten auslaufen. SPÖ und Studierende sind empört.

Man kann es als Vorbote dessen sehen, was noch kommen wird: Ab Oktober müssen auch berufstätige Langzeitstudenten an den Unis Studiengebühren zahlen. Das Wissenschaftsministerium von Heinz Faßmann (ÖVP) wird die Regelung zur Studiengebührenbefreiung, die der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor gut einem Jahr wegen Gleichheitswidrigkeit gekippt hat, nicht reparieren – sondern, wie der ORF berichtet, einfach auslaufen lassen.

Derzeit zahlen Studenten aus Österreich bzw. aus der EU an den Universitäten grundsätzlich dann 363,36 Euro Studiengebühren pro Semester, wenn sie für ihr Studium länger brauchen als die Mindeststudienzeit plus zwei Semester. Erwerbstätige Studenten sind – neben einigen anderen Studentengruppen – allerdings auch dann befreit, wenn sie länger studieren. Es geht um rund 23.000 Studenten, die trotz längeren Studiums zuletzt keine Gebühren bezahlten, künftig aber zur Kasse gebeten werden. Im Wissenschaftsressort betont man, dass das ja nicht die erwerbstätigen Studierenden generell betreffe, sondern nur jene, die auch die Toleranzsemester überschritten. „Damit wird nicht auf erwerbstätige Studierende abgezielt, sondern eine Ungleichheit zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Studierenden repariert“, sagt Wissenschaftsminister Faßmann.

Das war vor dem VfGH interessanterweise gar nicht die Frage: Geklagt hatte eine Jusstudentin, die zwar arbeitete, nach einer Gewinn- und Verlustrechnung aber nicht auf die knapp 6000 Euro Jahreseinkommen kam, die es für die Befreiung von der Studiengebühr braucht. Dass sie zahlen musste, fanden die Richter gleichheitswidrig. Das Argument, verkürzt gesagt: Die Intention des Gesetzes sei, jene von den Gebühren zu befreien, die durch ihren Job zeitlich entsprechend belastet sind – egal, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sie nutzen. Der VfGH gab der Regierung im Dezember 2016 bis zum 30. Juni dieses Jahres Zeit, um den Passus zu reparieren. Was Faßmann nun eben nicht vorhat, weshalb er gänzlich ausläuft. Unter anderem auch, weil der im Regierungsprogramm fixierte Plan, wieder Studiengebühren einzuführen, ohnehin eine komplette Neuregelung dieser Thematik erfordere. Auch wenn der Uni-Minister zuletzt mehrfach betonte, dass das auf der Prioritätenliste nicht ganz oben stehe. Sowohl Zeitpunkt der Einführung als auch Höhe künftiger Gebühren sind noch offen.

„Das ist äußerst unfair“
Dass die Befreiung ausläuft, sieht die ÖH als „Schlag ins Gesicht aller erwerbstätigen Studierenden“. Die rote Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl hält es für „äußerst unfair“, weil jene bestraft würden, die arbeiten müssten, um ihr Studium zu finanzieren. Faßmann verweist hier auf die Erhöhung der Studienförderung. (APA/beba)

(APA)

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