Neue Uni-Räte werden zur Zeit mit der FPÖ abgestimmt

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Die Bestellung der neuen Räte dürfte Mitte Februar erfolgen. Das Wissenschaftsministerium scannt Kandidaten auf rechtsextreme Äußerungen.

Die Bestellung der neuen Universitätsräte an den 22 Unis dürfte im Rahmen der Ministerratssitzungen am 14. oder am 21. Februar anstehen. Man befinde sich zur Zeit mitten im Abstimmungsprozess mit dem Koalitionspartner FPÖ, hieß es am Mittwoch aus dem Wissenschaftsministerium von Heinz Faßmann (ÖVP). Auf einen konkreten Termin wollte man sich nicht festlegen.

Die Kandidaten, die der Koalitionspartner vorschlägt, werden genau überprüft: Wenn es Äußerungen gebe, die in Richtung rechtsextrem gehen, würden diese Personen nicht als Uni-Räte bestellt, sagte Faßmann. "Wir screenen und scannen, ob vorgeschlagene Universitätsräte hinsichtlich einschlägiger Meinungsäußerungen auszuschließen sind", sagte Faßmann.

Ungenügende Abrenzung?

Insgesamt muss die Regierung 60 Räte nominieren. Dazu kommen noch 60 von den Uni-Senaten bereits in den vergangenen Monaten bestellte Räte. Die Zeit drängt dabei, weil deren Funktionsperiode bereits Anfang März beginnt und sich der Rat laut Gesetz "unverzüglich" zu konstituieren hat. Außerdem müssen die von Regierung und Senat bestellten Ratsmitglieder (bis April) an jeder Uni noch ein weiteres Mitglied wählen, um den jeweiligen Rat komplett zu machen.

Die Unis haben auf die Unsicherheiten bei der Bestellung bereits reagiert und in den vergangenen Wochen und Monaten wichtige Personalentscheidungen noch durch die "alten" Räte treffen lassen, deren Amtszeit Ende Februar abläuft. So wurden an einigen Unis trotz noch länger laufender Amtsperioden Rektoren ab Herbst 2019 wiederbestellt.

Üblicherweise kommen ungefähr die Hälfte der Vorschläge für die finale Liste der von der Regierung bestellten Uni-Räte vom Wissenschaftsminister und die andere Hälfte vom Koalitionspartner. Bereits im Dezember hat der damalige Rektorenchef Oliver Vitouch Befürchtungen geäußert, dass Personen mit einer ungenügenden Abgrenzung vom rechten Rand in die Gremien gelangen könnten.

Vorgaben sind eher schwammig

Die gesetzlichen Vorgaben für die Räte sind dabei einerseits recht schwammig formuliert: Bestellt werden können Personen, die "in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren und aufgrund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können", heißt es im Universitätsgesetz.

Andererseits gibt es sehr präzise Ausschlussgründe: "Gesperrt" sind Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung, Nationalrats- und Bundesratsabgeordnete bzw. Mandatare eines sonstigen allgemeinen Vertretungskörpers und Funktionäre von politischen Parteien bzw. Personen, die in den vergangenen vier Jahren eine dieser Funktionen innehatten. Ebenfalls nicht bestellt werden dürfen Angehörige der betreffenden Universität bzw. Mitarbeiter des Wissenschaftsministeriums sowie Personen, die in den letzten vier Jahren Mitglied des Rektorats der betreffenden Uni waren.

Erstmals 50 Prozent Frauenquote

Der Uni-Rat ist in etwa mit dem Aufsichtsrat eines Unternehmens vergleichbar. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen die Wahl des Rektors aus einem Dreiervorschlag des Senats, die Genehmigung von Entwicklungsplan, Organisationsplan und Leistungsvereinbarungs-Entwurf der Uni sowie die Zustimmung zum Budgetvoranschlag des Rektorats.

Heuer müssen Senate und Regierung zum ersten Mal grundsätzlich eine 50-prozentige Frauenquote einhalten (bisher 40 Prozent). Außerdem dürfen die Universitätsräte künftig nicht mehr vollkommen frei über die Höhe ihrer Vergütung entscheiden. Stattdessen wird für einfache Ratsmitglieder eine Höchstgrenze von 1000 Euro im Monat eingeführt, Vorsitzende werden mit höchstens 1500 Euro entlohnt.

(APA/red.)

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