Auslandsstipendien sollen anders geregelt werden

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Symbolbild: HörsaalClemens Fabry
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Auch Studenten an Privatunis sollen die Möglichkeit zur Förderung von Auslandsaufenthalten bekommen, fordert die Ombudsstelle für Studierende.

Die Ombudsstelle für Studierende empfiehlt in ihrem neuen Tätigkeitsbericht unter anderem Änderungen bei den Auslandsstipendien. So soll über die Zuerkennung von Mobilitätsstipendien künftig per Bescheid entschieden werden. Außerdem sollen auch Studenten an Privatunis die Möglichkeit zur Förderung von Auslandsaufenthalten bekommen.

Derzeit erfolgt die Entscheidung über die Vergabe von Mobilitätsstipendien im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Eine Umstellung auf eine hoheitliche Entscheidung in Bescheidform würde den Studenten eine Möglichkeit zur Beeinspruchung im Rahmen der öffentlichen Gerichtsbarkeit eröffnen, heißt es im Tätigkeitsbericht, der am Montag im Wissenschaftsausschuss des Nationalrats behandelt wird. Weiterer Vorschlag: Nach dem Brexit sollen auch weiter Stipendien für einen Studienaufenthalt im Vereinigten Königreich vergeben werden können.

"Drittes Geschlecht" soll in die Statistik

Vereinheitlicht werden sollen nach Ansicht der Ombudsstelle das für die Aufnahme eines Studiums erforderliche Sprachniveau für Studenten mit anderer Erstsprache. Künftig soll dieses für öffentliche Universitäten mit C1 festgelegt werden. Derzeit würden manche Hochschulen nur B2 verlangen, was in der Praxis aber oft nicht ausreichend gewesen sei, um Lehrveranstaltungen zu folgen.

Den Hochschulen legt die Ombudsstelle außerdem nahe, sämtliche Prüfungsdaten "zeitnahe" sowohl auf Instituts- als auch auf Dekanats-Ebene in ihre elektronischen Verwaltungssysteme einzutragen. Grund für die Initiative sind Beanstandungen von Studenten, wonach Prüfungsleistungen "abhanden gekommen sind", hieß es aus der Ombudsstelle zur APA. Weiters soll auch eine zentrale Lehrveranstaltungsevidenz geführt werden. Dort soll verzeichnet werden, ob die ursprünglich angesetzten Lehrveranstaltungen auch tatsächlich stattfinden bzw. bei Ausfall ob und welche Ersatzlehrveranstaltungen angeboten werden.

Aber auch eher formale Empfehlungen finden sich im Bericht: So sollen etwa Inhaber eines von einer österreichischen Hochschulen vergebenen "PhD" auch alternativ den Titel "Dr." führen können. Außerdem soll ein "drittes Geschlecht" in Standesführung und Statistiken eingeführt werden.

Im Studienjahr 2016/17 wurden von der Ombudsstelle insgesamt 545 studentische Anliegen behandelt. Das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber den Jahren davor (487 Fälle im Studienjahr 2015/16, 506 im Studienjahr 2014/15). An erster Stelle standen dabei Studienbedingungen (106) gefolgt von Fragen der Zulassung (88) und der Studienbeihilfe (70).

(APA)

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