Mehr Freiheiten im Studentenheim

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Studierende sollen weniger Kaution zahlen und schneller kündigen dürfen.

Wien. Zum Studentenleben gehört für viele der Auszug aus den elterlichen vier Wänden. Allerdings ist es mitunter schwierig, in den Universitätsstädten billigen Wohnraum zu finden. Studentenheime sollen dabei helfen – und deren Rechtsgrundlage, das Studentenheimgesetz, soll nun überarbeitet werden. Das Wissenschaftsministerium wird heute, Mittwoch, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Begutachtung schicken.

„Studentisches Wohnen ist in Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes nicht einfach“, sagte Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Österreichischen Hochschülerschaft. Deshalb habe man mit der ÖH an Änderungen „die den Interessen der Betroffenen dienen“ gearbeitet. Das erfreute auch die Studenten. Denn es werden dadurch, wie ÖH-Vorsitzende Hannah Lutz sagte, Gesetzeslücken geschlossen.

Künftig soll das Studentenheimgesetz für alle Studentenheime (gemeinnützige und nicht gemeinnützige) gelten. Überraschenderweise war das bislang nämlich nicht der Fall. Durch eine Gesetzeslücke konnten Betreiber ihre Heime außerhalb dieses Gesetzes führen und etwa dem Mietrechtsgesetz unterstellen bzw. ihre Verträge sogar außerhalb beider Regelwerke abwickeln.

Leiter muss Besuch ankündigen

Das Studentenheimgesetz ist flexibler als das Mietrecht. Studenten sind nicht so lange an Verträge gebunden. Künftig dürfen sie auch unterjährig ein- und ausziehen. Die Kündigungsgründe, weshalb ein Student seinen Platz verlieren kann, wurden präzisiert. Ein Studierender könne seinen Platz laut Minister künftig nicht mehr verlieren, „weil er einmal zu viel und zu lange Party gemacht hat“.

Verbesserungen bringt das Gesetz auch aus finanzieller Sicht. Es wird nämlich eine Obergrenze für die Einhebung von Kautionen eingeführt. Es darf maximal das zweifache Benutzungsentgelt eingehoben werden. Neben den bisherigen Studierenden dürfen künftig auch außerordentliche Studenten sowie Studenten an Privatunis in Heimen einziehen. Die Studentenheime müssen die Kriterien für die Vergabe von Plätzen in Zukunft auf der Internetseite veröffentlichen. Die Studierenden bekommen außerdem mehr Privatsphäre. Der Betreiber muss seinen Besuch im Zimmer fortan nämlich zumindest 48 Stunden davor bekannt geben.

Derzeit wohnen übrigens rund 43.000 von etwa 370.000 Studierenden in Studentenheimen. Das sind nicht ganz zwölf Prozent. Die Kosten für einen Heimplatz sind unterschiedlich. In gemeinnützigen Studentenheimen sind es im Schnitt 350 Euro. Die stark nachgefragten Einbettzimmer mit eigenem Sanitärbereich und eigener Kleinküche kosten 400 Euro, das Doppelzimmer mit WC am Gang 200 Euro.

Die ÖH wünscht sich die Festlegung eines Höchstpreises sowie die Wiedereinführung der Heimbeihilfe. Diese Änderungen wird die Novellierung allerdings nicht bringend.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.10.2018)

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