Rektorswahl: Grazer Uni-Rat bekommt nur einen Kandidaten

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Der Senat der Uni Graz hat statt einem Dreiervorschlag einen Einservorschlag abgegeben. Ein ungewöhnliches Vorgehen - das aber korrekt sein dürfte.

Eine überraschende Entwicklung hat die Rektorswahl an der Universität Graz genommen. Nachdem einer der drei zum Hearing ausgewählten Kandidaten in letzter Sekunde abgesagt hat, haben am Mittwoch die beiden verbleibenden Bewerber ihre Konzepte präsentiert. Der Senat hat dem Universitätsrat bereits seinen Vorschlag übermittelt, der ausschließlich den Namen von Vizerektor Martin Polaschek enthält.

Das ist laut Bildungsministerium zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass das Gremium zur Entscheidung gekommen ist, dass eben nur dieser eine Kandidat aus fachlicher Sicht für das Amt in Frage komme, hieß es. Im Gesetz ist das Prozedere eigentlich anders angelegt: Demnach erstellt der aus Vertretern von Professoren, Mittelbau, Studenten und allgemeinem Personal zusammengesetzte Senat einen Dreiervorschlag. Aus diesem wählt dann der zu gleichen Teilen von Senat und Bundesregierung bestellte Universitätsrat den Rektor.

Mit einem Einser-Vorschlag fällt der Rat um diese Auswahlmöglichkeit um. Daher sei dieser nur möglich, wenn nicht mehr geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, so das Ministerium. In diesem Fall kann der Rat auch keinen Dreiervorschlag verlangen. Umgekehrt sei er aber natürlich auch nicht verpflichtet, den vorgeschlagenen Kandidaten tatsächlich zu wählen. Kommt keine Wahl zustande, muss neu ausgeschrieben werden. Die Kür für die Nachfolge von Christa Neuper ab Oktober 2019 soll am 8. Februar erfolgen.

Fünf Bewerbungen

Für das Amt lagen insgesamt fünf Bewerbungen vor. Eine Frau war - trotz intensiver Bemühungen - nicht darunter. Die Findungskommission, bestehend aus dem Vorsitzenden des Senats und der Vorsitzenden des Universitätsrats, hat am 14. Dezember 2018 die Kandidaten ausgewählt, die zu einem öffentlichen Hearing am Mittwoch eingeladen waren.

Nachdem Manfred Schubert-Zsilavec (Vizerektor der Universität in Frankfurt/Main) seine Bewerbung überraschend zurück gezogen hatte, verblieben der Leiter des Personalreferats der Uni Graz, Kurt-Martin Lugger, und der amtierende Vizerektor für Studium und Lehre, Martin Polaschek als Kandidaten.

Vizerektor für Lehre

Martin Polaschek wurde 1965 in Bruck/Mur geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften habilitierte er sich im Jahr 2000 für Österreichische und Europäische Rechtsentwicklungen, Rechtliche Zeitgeschichte und Föderalismusforschung und wurde zum außerordentlichen Universitätsprofessor ernannt. Seit 2003 ist er Vizerektor für Studium und Lehre sowie Studiendirektor der Uni Graz.

Polaschek ist neben diesen Funktionen auch in der Forschung aktiv. Sein wissenschaftlicher Fokus liegt in den Bereichen der Nachkriegsjustiz, dem Universitätsrecht und der Kommunalforschung. Darüber hinaus ist er Sprecher der österreichischen VizerektorInnen für Lehre.

(APA)

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