Uni-Professoren: Laxer Umgang mit Nebenjobs

Professoren müssen bestimmte Nebenbeschäftigungen melden (Symbolbild).
Professoren müssen bestimmte Nebenbeschäftigungen melden (Symbolbild).APA/ROLAND SCHLAGER
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Der Rechnungshof rügt die Unis und fordert eine bessere Meldemoral bei Nebentätigkeiten.

Wien. Mit der Arbeit an der Universität ist es für viele Professoren nicht getan. Sie bessern ihre Einkünfte mit der einen oder anderen Nebentätigkeit auf. Das dürfen sie auch – so lang keine dienstlichen Interessen beeinträchtigt werden. Nebenbeschäftigungen wie Lehrtätigkeit, Tätigkeiten in Aufsichtsräten, als Gutachter oder Vortragender müssen allerdings gemeldet werden. Doch genau hier ortet der Rechnungshof einen zu laxen Umgang.

Er hat an der Uni Wien sowie an der Uni Innsbruck die gemeldeten Nebenbeschäftigungen zwischen 2013 und 2016 untersucht. Dabei kam es zu einem interessanten Ergebnis: Obwohl an der Uni Wien fast doppelt so viele Professoren beschäftigt waren, gab es dort nur halb so viele Meldungen zur Nebenbeschäftigung wie in Innsbruck (200 versus 376). Auch bei der gemeldeten Zahl der (Privat-)Gutachten gab es eine große Diskrepanz: An der Uni Innsbruck waren es 48, an der Uni Wien nur vier. Der Rechnungshof vermutet deshalb an der Uni Wien „Lücken hinsichtlich der Meldung“ und fordert generell eine bessere Meldemoral. Außerdem brauche es eine genaue Beschreibung und eine Frist für die Meldung der Nebentätigkeit. Ansonsten falle die Hochschule um die Möglichkeit um, die Meldungen auf Plausibilität und Auswirkungen auf die Uni-Arbeit zu prüfen.

Der Bund kann Professoren mit Beamtenstatus übrigens zusätzlich Nebentätigkeiten, die extra bezahlt werden, übertragen: Dabei gibt es eine „hohe Konzentration“: In Innsbruck ist allein an eine Person 92-mal eine Vergütung geflossen, in Wien waren es 50-mal. (APA/j. n.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.05.2019)

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