ÖH-Wahl: E-Voting von VfGH aufgehoben

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oeHWahl EVoting VfGH aufgehoben(c) APA (Herbert Pfarrhofer)
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Beim derzeitigen Stand der Technologie sei E-Voting schwer bis unmöglich durchzuführen, so der Verfassungsgerichtshof. Fehler und Manipulationen seien schwerer zu erkennen als am Papier.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Verordnung zum E-Voting bei der ÖH-Wahl als gesetzeswidrig aufgehoben. Der Gerichtshof stellte unter anderem fest, dass nicht präzise genug geregelt war, wie und mit welchen Mitteln sowie unter welchen Kriterien die Wahlkommission überprüfen kann, ob das System fehlerlos funktioniert hat. Das aktuelle Erkenntnis betrifft zwar die Wahl der Hochschülerschaft 2009, VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sprach bei einer Pressekonferenz am Mittwoch dennoch von einer "richtungsweisenden Bedeutung" auch für andere Wahlen.

Beim derzeitigen Stand der Technologie sei E-Voting schwer bis unmöglich durchzuführen. Wenn man eine elektronische Wahl durchführen möchte, müssten entsprechende Anforderungen erfüllt werden. "Das war nicht gegeben", meinte der VfGH-Präsident. Holzinger räumte ein, dass bei jeder Wahl Fehler passieren könnten. Beim E-Voting könnten Fehler und Manipulationen allerdings schwerer zu erkennen sein als bei einer Papierwahl. Die Wahlordnung müsse jedoch gewährleisten, dass die Durchführung einer Wahl von jedem nachvollziehbar und auch für die Wahlbehörde überprüfbar ist.

In Folge der Aufhebung wurde auch den beim VfGH anhängigen Beschwerden gegen das Wahlergebnis 2009 stattgegeben. Unmittelbare Auswirkungen hat das zwar nicht, weil ÖH-Wahlen nach einer gewissen Frist nicht mehr zu wiederholen sind. Außerdem wurde die Wahl 2011 wieder ohne E-Voting durchgeführt. Sollte aber beim nächsten Urnengang erneut die elektronische Stimmabgabe gewünscht werden, muss das Wissenschaftsministerium eine neue Wahlordnung erlassen. Diese muss den Anforderungen des VfGH entsprechen.

Studierende fühlen sich bestätigt

Die Studierendenvertreter fühlen sich durch das Urteil bestätigt. Die grün-alternativen Studenten (Gras) werten die entscheidung als "Riesenerfolg". "Wir haben lange gegen dieses rechtswidrige Stimmabgabesystem gekämpft und nun endlich höchstgerichtlich Recht bekommen", so die ehemalige GRAS-Aktivistin und ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer. Kritik äußerte sie u.a. daran, dass die Wahlkommissionen keine Möglichkeit hatten, das System ausreichend zu kontrollieren. "Niemand konnte nachvollziehen, ob das System manipuliert worden war, die WählerInnen hatten keine ausreichende Möglichkeit zu überprüfen, ob ihre Stimme richtig gezählt und richtig angekommen ist."

Der Verband Sozialistischer Student_innen (VSStÖ) sieht in dem Urteil auch ein Scheitern des damaligen Wissenschaftsministers Johannes Hahn (V) und seines "Prestigeprojekts". "Ein Stimmverfahren durchzusetzen, das den Wahlgrundsätzen einer freien, geheimen und persönlichen Wahl nicht gerecht werden kann, war völlig verantwortungslos", so VSStÖ-Bundesvorsitzende Mirijam Müller in einer Aussendung. Die ÖH sieht mit dem VfGH-Urteil das E-Voting "gescheitert" und fordert eine Reform des ÖH-Wahlrechts, "die einerseits eine Wiederholung von E-Voting ausschließt, und andererseits eine Wiedereinführung der Direktwahl auf allen Ebenen ermöglicht", so Angelika Gruber (VSStÖ) vom ÖH-Vorsitzteam.

Ministerium: E-Voting nicht in Frage gestellt

Das Wissenschaftsministerium sieht "E-Voting an sich (...) nicht in Frage gestellt". Der VfGH habe damit lediglich aufgezeigt, "dass die Durchführung zu wenig präzise geregelt war", wie es in einer Stellungnahme des Ministeriums heißt.. E-Voting werde im Ministerium im elektronischen Zeitalter "nicht isoliert betrachtet", die Frage einer möglichen Stimmabgabe auf dem elektronischen Weg "ist mit einer gesamthaften Sichtweise zu betrachten".

Die Wiedereinführung bei den nächsten Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) im Mai 2013 sei jedenfalls "weder aktuell noch angedacht" und müsse "vor allem auch mit den betroffenen Studierenden diskutiert werden". Die Studenten haben ihren Standpunkt am Mittwoch bereits klargemacht: Sie fordern eine generelle Reform des ÖH-Wahlrechts, mit dem sowohl E-Voting ausgeschlossen als auch die Wiedereinführung der Direktwahl geregelt werden soll. Das Ministerium betonte am Mittwoch erneut, dass Gespräche mit der ÖH laufen und man "nun auf ein Positionspapier aller in der ÖH vertretenen Fraktionen" wartet.

(APA)

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