Kinderbetreuung: Planung und Entgegenkommen

Wann und wie am besten gelernt wird, muss jede studierende Mutter für sich selbst herausfinden.
Wann und wie am besten gelernt wird, muss jede studierende Mutter für sich selbst herausfinden.(c) Imago
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Auch Studierende sind mitunter Mütter. Welche Probleme es geben kann und welche Lösungsansätze es gibt, wissen ÖH-Experten, die selbst Eltern sind.

Studierende Mütter sind eine Sonderform berufstätiger Mütter. Sie haben einen Job in Form des Studiums und oft noch einen zweiten zum Geldverdienen; auch sie haben Vereinbarkeitsprobleme und sind oft zwischen Hörsaal und Kinderkrippe hin- und hergerissen.

Ein Beispiel ist Magdalena Goldinger, die nicht nur ihr Lehramtsstudium zu absolvieren, sondern auch ihr Kind zu betreuen hat. Zusätzlich ist sie im Vorsitzendenteam der ÖH-Bundesvertretung engagiert. Trotz aller Aufgaben verströmt sie Optimismus. „Studieren mit Kind ist ein anderes Studieren, aber auch ein sehr erfülltes“, sagt sie. Als Hauptprobleme nennt sie beispielsweise verpflichtende Lehrveranstaltungen, die außerhalb der Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen angesetzt sind und dadurch ein Mehr an Organisation und Betreuungskosten bedeuten; oder Gruppenarbeiten, für die Besprechungen am Abend stattfinden; und natürlich müsse man selbst erst draufkommen, wann und wie man am besten lernen könne.

Versicherung und Beihilfen

Werdenden Müttern rät Goldinger, sich sowohl bei der eigenen Hochschülerschaft umzuhören, ob die Universität vielleicht Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stellt (speziell die Möglichkeit stundenweiser Betreuung helfe, so manche Betreuungsengpässe zu überbrücken), aber auch die Prüfungsordnung auf mögliche Erleichterungen zu durchforsten.

Oft werde Studierenden, die schwanger würden, geraten, ein Urlaubssemester zu nehmen. Dabei müsse man jedoch auf seinen Versicherungsschutz achten, sagt Goldinger. „Wenn man keine ECTS-Punkte erbringt, fällt man aus der Mitversicherung der Eltern oder der studentischen Selbstversicherung heraus.“ Ihr genereller Rat an werdende Mütter: „Möglichst viele ECTS-Punkte machen, solang es möglich ist – danach wird es nicht einfacher.“

Der rechtliche Hintergrund: Prinzipiell können sich Studierende wegen Schwangerschaft oder der Geburt eines Kindes für längstens zwei Semester pro Anlassfall vom Studium beurlauben lassen. Ebenso können sie – oder auch die Väter – sich eine Auszeit nehmen, wenn sie überwiegend die Betreuung eines Kleinkindes übernehmen. Auch im Studienförderungsgesetz gelten zudem Kinderbetreuungspflichten als Bezugsverlängerungsgrund. Wer sich jedoch vom Studium beurlauben lässt, verliert in diesem Zeitraum jeglichen Anspruch auf Stipendien und Beihilfen. „Darum sollen schwangere Studierende sich gut überlegen, ab welchem Zeitpunkt sie sich beurlauben lassen wollen, vor allem im Hinblick auf die Fristen“, sagt Peter Engel, selbst mehrfacher Vater und Sozialberater der ÖH Salzburg. „Eine nachträgliche Beurlaubung ist nicht möglich.“

FH: Straffer, aber bemüht

An Fachhochschulen, deren Studienablauf straffer organisiert ist, und Studierenden in vieler Hinsicht weniger zeitlichen Spielraum lässt, lässt das Fachhochschulstudiengesetz die Möglichkeit offen, durch Zusätze in den Prüfungsordnungen Studierenden mit Kindern eine längere Auszeit oder – bei Studiengängen, die nicht jedes Jahr beginnen – einen Wiedereinstieg eventuell erst nach zwei Jahren oder später zu bewilligen.

Wie sich solche Maßnahmen aus der Perspektive der FH-Verantwortlichen darstellen, schildert Doris Walter, Geschäftsführerin der FH Salzburg. „Größere Fachhochschulen können sicher noch mehr tun als wir, weil sie eigene Kinderbetreuungseinrichtungen schaffen können. Aber auch wir versuchen zu tun, was in unserer Macht steht.“ So sei beispielsweise festgelegt, dass die Betreuung oder Krankheit eines Kindes als Entschuldigungsgrund bei Prüfungen gilt. Kinderbetreuung oder -pflege sei zudem ein Beurlaubungsgrund, um ein Semester oder ein Jahr später wieder in das Studium einzusteigen – immer nach Absprache mit der Lehrveranstaltungsleitung.

Stillräume und Hochsitze

Auch durch manche Regelung im Kleinen sei man bemüht, Studierende zu unterstützen. An beiden Standorten der FH Salzburg stünden Stillräume bereit und würden Kinderspielsachen gelagert. Nicht zuletzt gebe es ein Bekenntnis dazu, in Notfällen Kinder auch in den Unterricht mitbringen zu dürfen. Walter legt Wert darauf, dass auch Vätern alle diese Möglichkeiten offenstehen. „Wir sehen Väter mit den Kindern oft im Gang stehen, während Mütter Prüfungen ablegen. Natürlich dürfen auch sie auf alles zugreifen, von den Spielsachen bis zum Hochstuhl in der Mensa.“

Die Bedeutung der Väter für den erfolgreichen Abschluss des Studiums studierender Mütter ist überhaupt zu betonen. „Klappt es mit der Übernahme von Verantwortung durch den biologischen Erzeuger, und entwickeln sich echte Vatergefühle, ist das schon die halbe Miete – im wahrsten Sinne des Wortes“, sagt Peter Engel.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.05.2017)

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