FH-Salzburg kooperiert mit TU Graz

Zulassung von FH-Master zum Doktorat geregelt.

Die Fachhochschule Salzburg und die Technische Universität Graz haben Anfang Februar eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Zugang von Angehörigen der FH Salzburg mit entsprechendem Masterabschluss zu einem Doktorat an der TU Graz regelt. Prinzipiell berechtigt nach dem Bologna-System auch ein FH-Master zu einem facheinschlägigen Doktorat an einer Universität. Allerdings sind die für ein konkretes Ph.D-Studium erforderlichen Vorkenntnisse nicht eindeutig geregelt, was in der Praxis oft zu Problemen führt.

Die nun geschlossene Vereinbarung mit der TU Graz ebnet nicht nur Absolventen der FH Salzburg den Weg in die Wissenschaft, sondern ermöglicht insbesondere auch Mitarbeitern der FH eine Weiterentwicklung ihrer Wissenschaftskarriere bei Fortbestand ihrer Anstellung. Laut TU Graz-Rektor Harald Kainz soll zudem mit dieser Regelung die Zusammenarbeit der beiden Hochschulen bei Forschungsprojekten nachhaltig gestärkt werden.

Eine solche Kooperationsvereinbarung entspricht der vom Wissenschaftsministerium im Plan „Zukunft Hochschule“ geforderten, engeren Zusammenarbeit von Fachhochschulen und Universitäten. Die TU Graz hat bereits eine ähnliche Vereinbarungen mit der FH Joanneum und der FH Kärnten geschlossen. Zukünftig plant die FH Salzburg auch in anderen Gebieten – beispielsweise Betriebswirtschaft – ähnliche Kooperationen mit Universitäten, um Absolventen und Mitarbeitern Promovierung zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.02.2018)

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