Welche Vorschriften muss ich beachten, wenn ich mein eigenes Outdoor-Reich haben will?
Damit ich mich ab nächstem Frühjahr in meinem eigenen Reich sonnen kann, möchte ich noch vor dem Winter mit einem Balkonbau beginnen. Mein Nachbar meint jedoch, dass ich nicht alleine darüber entscheiden darf, ob ich bei meiner Eigentumswohnung einen Balkon anbaue. Stimmt es wirklich, dass ich vorher die Zustimmung aller Miteigentümer brauche?
Die Aussage Ihres Nachbarn stimmt. Wenn Sie einen Balkon nachträglich errichten möchten, müssen Sie die Zustimmung aller anderen Eigentümer einholen. Eine solche Zustimmungspflicht besteht nämlich schon bei einer bloßen Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Mit- und Wohnungseigentümer. Das Einverständnis lediglich der Mehrheit oder nur des Verwalters ist nicht ausreichend und daher bedeutungslos. Sollten Sie nicht die freiwillige Zustimmung sämtlicher Miteigentümer erlangen, steht Ihnen die Möglichkeit offen, eine Genehmigung des Außerstreitrichters einzuholen.
Falls Sie ohne Einholung der genannten Zustimmung bzw. der Entscheidung des Außerstreitrichters einen Balkon anbauen oder sich sogar über den Widerspruch eines anderen Wohnungseigentümers hinwegsetzen, riskieren Sie geklagt zu werden. In Folge dessen können Sie zur Beseitigung der von Ihnen getätigten Änderungen (gegebenenfalls auch zur Unterlassung eines künftigen Balkonbaus) verhalten werden, was mit unnötigen Kosten verbunden ist und darüber hinaus die Nachbarschaftsbeziehungen erheblich belastet. Von so einer eigenmächtigen Vorgangsweise ist somit dringend abzuraten.
Vor dem nachträglichen Anbau eines Balkons müssen Sie als Eigentümer einer Wohnung nicht nur die Zustimmung aller Mit- und Wohnungseigentümer einholen, sondern auch insbesondere die vielen baurechtlichen Bestimmungen beachten und genügend Zeit für die Behördenwege einplanen. Die technische Machbarkeit des Anbaus muss natürlich ebenfalls überprüft werden.
Rechtsanwältin Mag.a Olivia Eliasz ist Immobilien- und Arbeitsrechtsexpertin bei Northcote.Recht, www.northcote.at