Rechtsfrage: Darf ich einen Balkon bauen?

Welche Vorschriften muss ich beachten, wenn ich mein eigenes Outdoor-Reich haben will?

Damit ich mich ab nächstem Frühjahr in meinem eigenen Reich sonnen kann, möchte ich noch vor dem Winter mit einem Balkonbau beginnen. Mein Nachbar meint jedoch, dass ich nicht alleine darüber entscheiden darf, ob ich bei meiner Eigentumswohnung einen Balkon anbaue. Stimmt es wirklich, dass ich vorher die Zustimmung aller Miteigentümer brauche?

Die Aussage Ihres Nachbarn stimmt. Wenn Sie einen Balkon nachträglich errichten möchten, müssen Sie die Zustimmung aller anderen Eigentümer einholen. Eine solche Zustimmungspflicht besteht nämlich schon bei einer bloßen Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Mit- und Wohnungseigentümer. Das Einverständnis lediglich der Mehrheit oder nur des Verwalters ist nicht ausreichend und daher bedeutungslos. Sollten Sie nicht die freiwillige Zustimmung sämtlicher Miteigentümer erlangen, steht Ihnen die Möglichkeit offen, eine Genehmigung des Außerstreitrichters einzuholen.

Falls Sie ohne Einholung der genannten Zustimmung bzw. der Entscheidung des Außerstreitrichters einen Balkon anbauen oder sich sogar über den Widerspruch eines anderen Wohnungseigentümers hinwegsetzen, riskieren Sie geklagt zu werden. In Folge dessen können Sie zur Beseitigung der von Ihnen getätigten Änderungen (gegebenenfalls auch zur Unterlassung eines künftigen Balkonbaus) verhalten werden, was mit unnötigen Kosten verbunden ist und darüber hinaus die Nachbarschaftsbeziehungen erheblich belastet. Von so einer eigenmächtigen Vorgangsweise ist somit dringend abzuraten.

Vor dem nachträglichen Anbau eines Balkons müssen Sie als Eigentümer einer Wohnung nicht nur die Zustimmung aller Mit- und Wohnungseigentümer einholen, sondern auch insbesondere die vielen baurechtlichen Bestimmungen beachten und genügend Zeit für die Behördenwege einplanen. Die technische Machbarkeit des Anbaus muss natürlich ebenfalls überprüft werden.

Marlene Rahmann

Rechtsanwältin Mag.a Olivia Eliasz ist Immobilien- und Arbeitsrechtsexpertin bei Northcote.Recht, www.northcote.at‎

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Rechtsfrage

Worauf gute Garten-Nachbarschaft beruht

Mit den ersten Sonnenstrahlen werden Garten, Balkon oder Terrasse wieder genutzt. Nicht immer geht das ohne Reibereien mit den Nachbarn. Einige rechtliche Grundlagen für das Miteinander im Grünen.
Schäden und Verletzungsgefahren gehören bei einer Baustelle zu den versicherbaren Risken.
Versicherungen

Hausbau: Wie sich Bauherren absichern können

Planungsfehler, feuchte Wände durch Hochwasser, Risse am Nachbargebäude – nicht immer läuft auf Baustellen alles glatt.
Rechtsfrage

E-Zapfsäule als Standardausstattung

Wer eine Ladestation für sein E-Auto am hauseigenen Parkplatz errichten will, hat es seit heuer leichter: Neue gesetzliche Regelungen räumen einige Hindernisse aus dem Weg. Was dabei zu beachten ist.
Die neue Regelung ist nicht konkurrierend, sondern subsidiär.
Wohnungseigentum

Neues Abstimmungsverfahren: Blockaden von Vorhaben verhindern

Mit 1. Juli tritt der zweite Teil der Wohnungseigentumsgesetz-Novelle 2022 in Kraft. Ein wesentlicher Punkt ist ein neues Abstimmungsverfahren für Eigentümerversammlungen. Wie sieht das konkret aus?

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.