Rechtsfrage: Gilt für Einfamilienhäuser das MRG?

Wie sieht es mit dem Mieterschutz aus?

Ich habe ein Einfamilienhaus gemietet. Nun ist es zu Streitigkeiten zwischen mir und dem Vermieter gekommen, da er meint, dass auf unser Mietverhältnis das Mietrechtsgesetz nicht gilt. Kommen die Schutzbestimmungen des Mietrechtsgesetzes auf das am 01.04.2016 abgeschlossene Mietverhältnis zur Anwendung?

Bei nach dem 31.12.2001 geschlossenen Mietverträgen fallen Ein- und Zwei-Objekthäuser in die sogenannte „Vollausnahme“ vom Mietrechtsgesetz (MRG). Dies sind Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten. Dabei zählen Räume, die nachträglich durch einen Ausbau des Dachbodens neu geschaffen wurden oder werden, nicht dazu.

Somit ist auf Ihr am 01.04.2016 geschlossenes Mietverhältnis über ein Einfamilienhaus das MRG und dessen Schutzbestimmungen, nicht anwendbar.

Zu beachten ist noch, dass zu den selbständig vermietbaren Räumen jene Räume nicht zählen, die für gewöhnlich bei solchen Objekten vorhanden sind. Darunter fallen beispielsweise Garagen.

Marlene Rahmann

Rechtsanwältin Mag.a Olivia Eliasz ist Immobilien- und Arbeitsrechtsexpertin,i Northcote.Recht, www.northcote.at‎

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