Rechtsfrage: Was, wenn die Weihnachtsbeleuchtung des Nachbarn meinen Schlaf stört?
Advent und Weihnachten sollte meiner Meinung nach eine ruhige und besinnliche Zeit sein. Dies sieht mein Nachbar anscheinend anders, da er einen grell leuchtenden Weihnachtsmann samt blinkenden Rentieren in seinem Garten aufgestellt hat. Mein Schlafzimmer ist dadurch in der Nacht trotz dunkler Vorhänge hell erleuchtet, wodurch ich nicht mehr schlafen kann. Kann ich dagegen etwas unternehmen?
Im Sinne einer guten Nachbarschaft sollten Sie als ersten Schritt ein Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Sollte dieses nicht fruchten, können Sie gerichtlich gegen die störenden Lichterquellen vorgehen. Bei Lichteinwirkungen, die von einer benachbarten Liegenschaft ausgehenden, sind die von der Judikatur zu Lärmimmissionen entwickelten Grundsätze anzuwenden.
Der Oberste Gerichtshof hält fest, dass das Untersagungsrecht nach § 364 Abs. 2 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) dann besteht, wenn die auf die benachbarte Liegenschaft wirkenden Einflüsse sowohl das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß übersteigen, als auch die ortsübliche Benutzung der Liegenschaft wesentlich beeinträchtigen. Ob dies zutrifft, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Sie können die Unterlassung der vom leuchtenden Weihnachtsmann samt blinkenden Rentieren ausgehenden störenden Lichteinwirkung begehren. Sie werden mit Ihrem Begehren dann Erfolg haben, wenn diese Lichteinwirkung eine solche Intensität erreicht, dass sich dadurch die bisher bestandenen Verhältnisse deutlich verschlechtert haben und die Schlafqualität normal empfindender Menschen wesentlich gestört wird. Ferner muss eine Überschreitung der ortsüblichen Intensität durch die auf dem Nachbargrundstück installierten Beleuchtungskörper vorliegen.
Bei einem trotz dunkler Vorhängen hell erleuchteten Schlafzimmer liegt es jedoch auf der Hand, dass dadurch das Ruhe- und Schlafbedürfnis wesentlich gestört wird. Normalerweise wird diese starke Lichteinwirkung wohl auch das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß übersteigen.
Rechtsanwältin Mag.a Olivia Eliasz ist Immobilien- und Arbeitsrechtsexpertin, Northcote.Recht, www.northcote.at