Rechtsfrage: Katzenkot im Garten - was tun?

Kann ich verhindern, dass die Nachbarskatze in meinen Garten kommt?

Endlich habe ich mir ein Wochenendhaus in einer kleinen Gemeinde gegönnt, doch entspannen kann ich mich leider nicht. Die Katze meines Nachbarn streunt in meinem Garten. Mir reicht es, die durch die Katze getätigten Verunreinigungen beseitig zu müssen. Kann ich gegen die unerwünschte Anwesenheit der Nachbarskatze etwas unternehmen?

Sofern das Eindringen der von Ihrem Nachbarn gehaltenen Katze auf Ihr Grundstück nicht ortsüblich und dieser „Eingriff“ wesentlich ist, steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch zu. Es ist jedoch anerkannt, dass sich Katzen außerhalb des großstädtischen Bereichs draußen frei bewegen dürfen.

Sollte es daher in Ihrer (Land-)Gemeinde „normal“ sein, dass Katzen freien Auslauf haben und die ortsübliche Benutzung Ihres Grundstücks nicht wesentlich gestört werden, müssen Sie die unerwünschten „Besuche“ der Nachbarskatze hinnehmen.

Der Oberste Gerichtshof hat sogar festgehalten, dass das Eindringen einer Nachbarskatze auf das Nachbargrundstück und die dort verursachten Verunreinigungen selbst dann hingenommen werden müssen, wenn damit eine wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Benützung eines Grundstücks verbunden ist – dies sofern die gesetzliche Grenze der Ortsüblichkeit nicht überschritten wird. Im Falle, dass die ortsübliche Verwendung Ihrer Liegenschaft jedoch derart beeinträchtigt wird, dass es zu Schäden an der Substanz Ihres Grundstücks oder an Ihrer Person kommt, steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch zu.

Marlene Rahmann

Rechtsanwältin Mag.a Olivia Eliasz ist Immobilien- und Arbeitsrechtsexpertin bei Northcote.Recht, www.northcote.at‎

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