Haushaltsversicherung

Glasbruch, Sturmschaden, Hochwasser: „Eine All-Risk-Deckung gibt es nicht“

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Der Abschluss einer Haushalts- oder Eigenheimversicherung führt vielfach zu Unsicherheiten. Was dabei zu beachten ist, und wie man im Schadensfall reagiert.

Die Teuerungen bescheren vielen Haushalten auch Post von der Haushaltsversicherung: Die Beiträge sollen erhöht werden, um im Schadensfall tätig werden zu können. Grundsätzlich deckt diese Versicherung Schäden an allen beweglichen Gegenständen in den eigenen vier Wänden ab. Damit sind beispielsweise Möbel, Teppiche und Elektrogeräte gemeint. Bei Bedarf sind zusätzlich eine Feuer-, Sturmschaden-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Glasbruchversicherung eingeschlossen.

Was Sie beachten sollten bei der Haushaltsversicherung

► Die richtige Vorgangsweise. Wie findet man die richtige Versicherung? Zuerst einmal sind Fakten wie Wohnungsgröße, Baujahr, Wert des Interieurs und etwaige Besonderheiten zusammenzustellen. Lebt man etwa in einer sehr windigen Gegend, sollten Sturmschäden Teil des Vertrags sein. Weiß man, was für die Immobilie sinnvoll ist, sollte man sich umsehen: „Es lohnt sich, Prämien, Leistungsumfang, Ausschlüsse und Dauerrabatte zu vergleichen“, rät Rechtsanwalt Hans-Jörg Vogl, der mit seinem Team in Feldkirch tätig ist. Keinesfalls sollten alte Versicherungen ungesichtet übernommen werden, auch die neuen natürlich gut durchgelesen werden.Tipp 1

Inventarliste erstellen. Der Versicherungsnehmer muss exakt angeben, was Teil des Haushalts ist. Bei teuren Wertgegenständen wie etwa Schmuck oder Uhren ist möglicherweise eine höhere Versicherungssumme notwendig, oder es gibt spezielle Aufbewahrungspflichten. Eine Alarmanlage kann die Prämie und gewisse Auflagen jedoch wieder verringern.

Tipp 2

Neuwert und Zeitwert. Den Zeitwert erhält man, indem man vom Neuwert
die Abschreibung für Alter, Zustand und Verbrauch des Gegenstandes abzieht.
In aktuellen Versicherungsverträgen ist der Neuwert versichert. Wenn nicht, auf eine Neuwertentschädigung anpassen. Das kostet meist nicht viel und bietet mehr Deckung im Schadensfall. Infos: www.arbeiterkammer.at

Tipp 3

Das Gespräch suchen. Eskaliert es im Schadensfall und sind kaum mehr Gespräche zwischen Versicherung und Schadensmelder möglich, steht die Verbraucherschlichtung zur Seite. Sie hört beiden Seiten wertfrei zu und ermöglicht so vernünftige Lösungen. Seit 2016 fallen hier jährlich rund zwölf Prozent der Anfragen auf Rechtsschutzversicherung- und Haushaltsversicherung-Dispute.

Ebenfalls ist es wichtig, sich die Deckungs- und Nicht-Deckungsbereiche vor Augen zu führen und abzuwägen, was im eigenen Fall sinnvoll ist – denn eine All-Risk-Deckung ohne Ausschlüsse gibt es nicht: „Diese verkäuferischen Suggestionen decken sich nicht mit der Realität, weil jede Schadens- bzw. Sachversicherung mit Risikoausschlüssen und Leistungsbeschränkungen versehen ist“, sagt Christian Prantner von Arbeiterkammer Wien.

► Beraten statt raten. Ein Beratungsgespräch ist immer sinnvoll, vor allem, wenn es noch wenig Erfahrung mit dem Thema gibt, etwa bei der Arbeiterkammer. Auch seriöse Versicherungsunternehmen verlangen üblicherweise kein Geld für ein Erstgespräch und helfen dabei, weder über- noch unterversichert zu sein. Von einer Überversicherung spricht man nämlich, wenn die gewählte Versicherungssumme höher ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sache oder eine Situation versichert ist, die nie eintreten wird – Hochwasser im Dachgeschoß etwa. Unterversicherung, wenn nicht alles Nötige gedeckt ist – Leitungswasserschäden zum Beispiel.

► Schnell reagieren im Schadensfall. Und was tun, wenn einer der Schäden eingetreten ist? „Den Schaden schnellstmöglich, aber auf jeden Fall innerhalb der vertraglichen Frist – meist drei Tage – und exakt so, wie er zustande gekommen ist, schildern – ohne zu schönen oder zu schwindeln“, rät Vogl. In der Regel werden 95 Prozent der Meldungen problemlos abgewickelt. Bei besonders großen Versicherungsfällen wird jedoch auch sehr genau begutachtet. Wenn es da zu Unstimmigkeiten in der Schadensmeldung kommt, kann es schwierig werden. Dann bleibt einem kaum mehr etwas anderes übrig, als einen neutralen Anwalt oder einen Experten der Arbeiterkammer aufzusuchen.

Ein wichtiger Tipp von Prantner: „Man sollte in regelmäßigen Abständen die Versicherungsverträge auf Nützlichkeit und Preisgünstigkeit untersuchen. Es lohnt sich, einmal jährlich selbst einen Versicherungscheck zu machen, sich also die Unterlagen zur Hand zu nehmen und zu überprüfen, ob sie der häuslichen Situation noch entsprechen.“

► Rechtsschutzversicherung abschließen. Die meisten Probleme treten übrigens dann auf, wenn beispielsweise vor dem Urlaubsreisen das Wasser nicht abgedreht wurde oder Leitungen im „Pfusch“ verlegt wurden. Auch nicht fachgerecht geschlossene Tresore, nicht ordnungsgemäß angegebene Bewohner führen zu Schwierigkeiten, oder wenn der Wert des zu ersetzenden Schadens höchst strittig ist. Aufpassen sollte man wegen diverser Fristen natürlich generell bei einem Wohnungswechsel und bei dem Wunsch, seine Versicherung zu wechseln. Diese sind üblicherweise für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen und können im Allgemeinen erst mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden.

Die Experten Prantner und Vogl empfehlen beide zudem eine zusätzliche Rechtschutzversicherung. Diese kommt bei Anwalts- und Gerichtskosten zum Einsatz, die bei einem Rechtsstreit entstehen. „Je nach Streitwert können teils extrem hohe Summen zustandekommen, die durch die Versicherung dann abgedeckt wären“, erklärt Prantner.

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