Die Kirschen in Nachbars Garten

In der warmen Jahreszeit pflegen Grundstücksnachbarn mitunter nicht nur ihre Gärten, sondern auch Unstimmigkeiten. Einige typische Beispiele.

Eines vorweg: Ein klärendes Gespräch am Gartenzaun hilft oft mehr als eine Frontenverhärtung durch Anzeige oder Klage. Wer sich auskennt, wird wohl manches auch gar nicht erst eskalieren lassen.

1. Was sind die häufigsten Streitpunkte?

Laut der Wiener Rechtsanwältin Katrin Maringer „Lichtentzug durch Bäume, Lärmbelästigungen, und Uneinigkeit betreffend den Überhang von Pflanzen“.

2. Wie ist das mit Kirschen oder anderem Obst des Nachbarn?

„Früchte, die auf überhängenden Ästen auf meiner Seite der Grundstücksgrenze wachsen, darf ich pflücken und essen – nicht jedoch jene, die zwar in Griffweite, aber jenseits meiner Grundstücksgrenze sind“, erklärt die Wiener Immobilienrechtsexpertin Olivia Eliasz. Anwalt Alexander Illedits ergänzt: „Fällt Obst von Ästen jenseits der Grenze in meinen Garten, gehört es dem Nachbarn, auf dessen Grund der Stamm steht. Dieser kann es von mir einfordern.“

3. Was tun, wenn störende Äste über die Grenze wachsen?

Illedits: „Grundsätzlich darf ich im Rahmen des Selbsthilferechtes überhängende Äste abschneiden und in meinen Garten eindringende Wurzeln entfernen, allerdings fachgerecht und nur bis zur Grundstücksgrenze.“ Die Kosten sind selbst zu tragen – außer, es drohen durch den Überhang Schäden am Besitz oder sind bereits eingetreten. Dann werden die Kosten für die Beseitigung der Äste geteilt. „Ein gut gemeintes Zurechtstutzen bis zur Astgabelung, wenn sie sich jenseits der Grenze befindet, kann zu einer Besitzstörungsklage führen.“

5. Kann man gegen zu viel Schatten von Baum oder Hecke vorgehen?

„Gegen Entzug von Licht kann ich mich durch eine Unterlassungsklage zur Wehr setzen“, erklärt Eliasz. Das heißt, der Nachbar muss sein Gewächs auf eigene Kosten zurückstutzen oder ganz entfernen. Erfolgreich ist so eine Klage aber nur, wenn die Schattenimmission das ortsübliche Maß überschreitet und eine unzumutbare Beeinträchtigung bedeutet. Dies wird vom Gericht im Einzelfall in einer Interessenabwägung beurteilt. Handelt es sich um geschützte Pflanzen, ist kein Unterlassungsanspruch möglich. Illedits: „Zivilrechtlich ist es nicht verboten, Bäume und Sträucher an der Grundstücksgrenze zu pflanzen.“ Manche Landesverwaltungsgesetze sehen unter Umständen Mindestabstände für bestimmte Kulturen vor.

4. Was tun, wenn der kaputte Grenzzaun nicht repariert wird?

„Der Grundstückseigentümer muss auf der rechten Seite seines Haupteingangs, vom Eintretenden aus gesehen, für eine Einfriedung sorgen, wenn das der Nachbar wünscht“, weiß Eliasz. „Außer, eine Einfriedung ist ortsunüblich.“ Eine Erhaltungspflicht der Grenzeinrichtung sieht das Gesetz nicht vor. Sollte durch die Beschädigung des Zaunes Schaden für den Nachbarn eintreten oder zu befürchten sein, kann der Nachbar auf Instandsetzung klagen und gegebenenfalls auch Schadenersatz begehren.“

6. Darf Nachbars Katze im eigenen Garten herumstreunen?

Ja, sofern es ortsüblich ist, dass Katzen freien Auslauf haben. Selbst wenn das fremde Tier die Liegenschaft verunreinigt und deren Benützung beeinträchtigt. „Nur wenn die Substanz des Grundstücks Schäden erleidet oder ich persönlich zu Schaden komme, kann ich auf Unterlassung klagen.“

7. Muss man tatsächlich immer gleich zu Gericht?

Natürlich nicht. Der Gesetzgeber sieht sogar vor, dass in Fällen wie Lichtenzug vor einer Klage zwingend ein Versuch der gütlichen Einigung unternommen wird. Eliasz: „Man muss entweder eine Schlichtungsstelle aufsuchen oder beim Bezirksgericht den Abschluss eines ,prätorischen Vergleichs‘ anstreben oder die Sache einem Mediator unterbreiten.“ Erst wenn ein solcher Versuch binnen dreier Monate erfolglos bleibt, ist eine Klage zulässig. Illedits warnt jedoch: „Das Einschalten der Gerichte ist mit Kosten verbunden. Zur Prüfung der Beeinträchtigung im Zusammenhang mit Schattenwurf werden Sachverständige beigezogen, deren Gutachten durchaus einige Tausend Euro kosten können. Bezahlen muss dies – und auch die Gerichts- und Anwaltskosten – gemäß dem Obsiegenheitsprinzip der Verlierer des Prozesses.“

8. Wo kann ich mich erkundigen, was mein Nachbar darf und was nicht?

„Es gibt in Österreich keine umfassende Regelung des Nachbarrechts innerhalb eines Gesetzes“, ortet Maringer einen „Dschungel“. Die relevanten Bestimmungen finden sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, in Bauordnungen, der Gewerbeordnung und vielem mehr. „Da es meist um Einzelfallentscheidungen geht, müssen Gerichtsentscheidungen berücksichtigt werden.“ Lärmbelästigungen sind Verwaltungsdelikte und werden bei der Polizei angezeigt. Geruchsbelästigungen sind nur im Burgenland ein Verwaltungsdelikt, sonst können sie als „Anstandsverletzungen“ angezeigt werden.

9. Was ist darüber hinaus noch zu bedenken?

Auch wenn man im Recht ist – alles braucht seine Zeit. Das müsse man einkalkulieren, so Illedits: „Gerichtsurteile ergehen erst nach monate-, möglicherweise auch jahrelangem Beweisverfahren. Straferkenntnisse der Polizei erfolgen auch oft erst Monate nach der Tatbegehung. Sieht der Nachbar sein Unrecht nicht zuvor bereits ein und verhält sich entsprechend, wird man bis zum Urteil mit dem Problem leben müssen.“ Ein klärendes Gespräch am Gartenzaun helfe da oft mehr als eine Frontenverhärtung durch Anzeige oder Klage. „Man muss ja auch danach Tür an Tür leben“, gibt Maringer zu bedenken.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.05.2017)

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