Klein, aber mein – plus Zusatzraum

Was muss unbedingt in den eigenen vier Wänden sein, was kann draußen bleiben? Zumietbare Gemeinschaftsräume im Haus bieten Alternativen – und beleben die Sockelgeschoße.

Es muss nicht mehr alles für die Ewigkeit sein. Mit der wachsenden Flexibilität, die durch die steigenden Preise in den Ballungszentren, aber auch die neuen Arbeitsrealitäten erforderlich wird, verändern sich die Grundrisse. Gefragt sind Wohnformen, „hin zur Lebensrealität und weg von tradierten Single-, Pärchen- und Familiengrundrissen“, wie Mario Paintner, Partner der Feld72-Architekten erklärt. Es werde immer häufiger genau hingeschaut, welche Räume wirklich für die alleinige persönliche Nutzung nötig sind und daher innerhalb der eigenen vier Wände vorhanden sein müssen und welche Räume temporär benötigt und fallweise dazugemietet werden können. „Da folgt vieles dem Prinzip der ,shared economy‘“, so Paintner. „Es werden Räume vergemeinschaftet und im Haus angeboten.“

Waschen und Wein verkosten

Wobei die Idee grundsätzlich nicht von den Millennials erfunden wurde, denn die gute alte Waschküche war bereits eine Form „gesharter Economy“, auch wenn damals niemand auf die Idee gekommen wäre, sie so zu nennen. Heute haben die Räume, die der Hausgemeinschaft zur Verfügung stehen, oft wesentlich schickere Namen und werden mit ausgeklügelteren Systemen als den seinerzeit aushängenden Namenslisten verwaltet. Gemeinsam genutzte Räume sind keineswegs nur in geförderten Wohn- oder Gemeindebauten zu finden, sondern auch in luxuriösen Eigentumswohnungsanlagen, etwa ein Weinverkostungsraum neben den Weinkellern, ein „Doggy Washroom“ oder Räume, die sich für private Feste anmieten lassen. Wichtig bei diesen Angeboten, die stunden- oder tageweise dazugemietet werden, sei ein sinnvolles Handling, das Planbarkeit und Abrechnung einfach macht, wie Sandra Bauernfeind, Prokuristin von Ehl-Immobilien, erklärt. „Wir haben beispielweise für unser Projekt in der Pfarrwiesengasse ein eigenes Chipsystem eingeführt, über das man Zusatzräume reservieren kann“, erklärt sie. „Denn ein Weindegustationsraum nützt niemandem, wenn nicht sicher ist, dass der dann auch frei ist, wenn die Freunde da sind.“

Andere Räume, die zu den neuen Teilzeit-Mietkandidaten gehören, sind Besprechungs- oder Büroräume, die kurzfristig für Meetings oder Homeoffice-Tage dazu genommen werden können und gern in jenen Bereichen untergebracht werden, für die es keine Wohnwidmung gibt, die auch nur schwer an Mieter oder Käufer gebracht werden können – und damit einen Nutzen über das reine Raumangebot hinaus schaffen, wie Paintner erklärt: „Es ist wichtig, dass beispielsweise in Gründerzeithäusern der Sockel mit vitalen Funktionen belegt ist und dort nicht nur Müllräume und Garagen zu finden sind.“ Das sorge für ein lebendiges Stadtbild.

Stolperstein Mietrecht

Wobei neben räumlichen auch rechtliche Gegebenheiten an das neue Wohnen angepasst werden müssen. So stoßen etwa Konzepte, bei denen Appartements in Erdgeschoß oder Souterrain befristet für langzeiturlaubende Schwiegereltern, eine Nanny oder eine Pflegeperson während einer Rekonvaleszenz zur Verfügung gestellt werden, bereits beim Mietrecht an ihre Grenzen: „Wenn das nur für drei Jahre vermietet werden darf, wird das Handling schwierig“, weiß Bauernfeind; und auch Paintner betont, dass die neue Flexibilität in den Organisationen stattfinden muss, um erfolgreich zu sein. Einen Mittelweg gehen sogenannte hybride Konzepte, bei denen Wohnen und Arbeiten vereint werden. Das können zweigeschoßige Lösungen für kleine Werkstätten, Ateliers, Start-ups oder Shops im Sockelgeschoß mit einem direkt darüberliegenden Wohnraum sein oder auch ein Konzept, wie es Feld72 bei ihrem Young-Living-Projekt in Neu-Leopoldau realisiert haben. Dort finden sich im atriumartigen, hellen Stiegenhaus semiprivate einsehbare Räume vor der eigentlichen Wohnung – die je nach Bewohner als Hobbyraum oder kleines Studio von außen einsehbar genutzt werden können. Oder mit Vorhängen blickdicht gemacht werden und zum privaten Raum gehören. (sma)

Budget

Economy

Luxus

Welche Räume in welcher Preisklasse geteilt werden können

Beim Einsparen von Quadratmetern helfen kleine Küchen und Bäder, die dann durch Wasch- und Gemeinschaftsküchen im Haus ergänzt werden. Besonders Waschküchen mit Trocknern gehören in vielen Häusern schon zur Grundausstattung – und sparen auch den Platz für große Wäscheständer.

Wenn nur fallweise von daheim gearbeitet wird, braucht es kein eigenes Büro in der Wohnung, stunden- oder tageweise anzumietende Räume im Haus können eine Alternative sein. Ateliers oder kleine Werkstätten gemeinsam zu nutzen hat Tradition – sie ins Haus zu integrieren (noch) kaum.

Mehr geht immer: Auch wenn die Wohnung alle Stückerln spielt, können ein Apartment für die Nanny oder Schwiegermutter, ein stilechter Weindegustationsbereich im (Wein-)Keller oder zumietbare Räume für Feiern oder Kundenempfänge gefragt sein. Auch ein Hundewaschraum wird mitunter geteilt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.05.2017)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.