Wien: Neue Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau" tritt in Kraft

Presse/Stanislav Jenis
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Bei Neuwidmungen ab einer Wohnnutzfläche von 5000 Quadratmetern müssen zwei Drittel der Fläche künftig für geförderten Wohnbau reserviert werden.

Am Donnerstag ist in Wien die Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau" in Kraft getreten. Bei Neuwidmungen ab einer gewissen Größe müssen zwei Drittel der Fläche künftig für geförderten Wohnbau reserviert werden. Der Passus in der neuen Bauordnung war im vergangenen November im Landtag beschlossen worden. Die Regelung wird bei einer Neuwidmung ab einer Wohnnutzfläche von 5000 Quadratmetern schlagend. Betroffen sind Bereiche, die als Wohngebiet oder als gemischtes Baugebiet ausgewiesen sind. Auch bei neuen Hochhäuser würde dies zum Tragen kommen. Nicht betroffen sind hingegen Einfamilienhäuser.

In bestehende Widmungen wird durch die Novelle nicht eingegriffen. Auch kann die Stadt Ausnahmen erlauben, etwa dann, wenn städtebaulich gewünschte Projekte nur schwer zu finanzieren wären - was etwa bei der Überbauung von Bahnflächen der Fall sein könnte.

(APA)

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Bei Neuwidmungen ab 5000 Quadratmetern Wohnnutzfläche soll die neue Regelung schlagend werden. Auf bestehende Widmungen wird kein Einfluss genommen.

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