Was ist ein Assanierungsgebiet?

Entvölkerte Stadtviertel, Bagger, Kräne und Abrissbirnen, eine Großbaustelle neben der anderen: So kann man sich „echte“ Assanierungsgebiete vorstellen. Assanierung bedeutet Stadterneuerung in radikaler Form – alte Gebäude werden abgerissen und durch neue ersetzt. In vielen Großstädten, etwa Berlin, Hamburg oder Budapest, ist das auch tatsächlich so geschehen.

Die rechtliche Möglichkeit dazu gibt es auch in Österreich, sie wurde 1974 durch das Stadterneuerungsgesetz geschaffen. Demnach können Gemeindegebiete oder Teile davon durch Verordnung der Landesregierung zu Assanierungsgebieten erklärt werden, wenn entweder die Gemeinde oder die Mehrheit der Liegenschaftseigentümer – die gemeinsam auch mehr als die Hälfte der Grundfläche besitzen – das beantragen. Voraussetzung dafür sind städtebauliche Missstände, die sich ohne „Radikalkur“ schwer beheben lassen; zum Beispiel, wenn mindestens die Hälfte der Wohnungen in dem Gebiet Substandardwohnungen sind. Die Rechtsfolgen sind gravierend, bis hin zur Enteignungsmöglichkeit, um Stadterneuerungsmaßnahmen durchzusetzen. Außerdem gibt es  Einschränkungen beim Verkauf von Liegenschaften: Wer ein Grundstück in einem Assanierungsgebiet veräußern will, muss es zuerst der Gemeinde anbieten. Wenn diese es nicht erwerben will, darf man es zwar jemandem anderen verkaufen, braucht dafür aber eine Bewilligung, die man nur bekommt, wenn die Behörde den Preis als angemessen erachtet.

Eine gewisse Preisregulierung, um Grundstücksspekulationen hintanzuhalten, war denn auch der Hauptgrund für so manches Assanierungsgebiet, das in Wien entstand. Von der Idee, desolate Viertel einfach zu planieren und neu aufzubauen, kam man hier bald ab und entwickelte statt dessen die schonenderen Modelle der „Sockel- und Blocksanierung“. Gemeint sind damit schrittweise Renovierungs- und Verbesserungsmaßnahmen in einem bewohnten Haus oder einem ganzen Grätzel, wobei versucht wird, die Bausubstanz so weit wie möglich zu erhalten.

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