Dachlawine: Wozu sind Hauseigentümer verpflichtet?

Die Schneemassen auf den Hausdächern werden bei Tauwetter zu einer Gefahr für Fußgänger.

Schnee, der in den vergangenen Tagen in weiten Teilen Österreichs gefallen ist, stellt eine Gefahr dar. Auf den Dächern von Schulen, Bürohäusern oder Wohnhäusern befinden sich Schneemassen, die sich bei dem Tauwetter lösen und als Dachlawine auf Straßen und Gehwege landen.

Nach gültiger Rechtssprechung ist der Hauseigentümer bei Gefahr des Abgehens von Dachlawinen verpflichtet, vor der straßenseitigen Front seines Gebäudes unverzüglich eine ausreichende Anzahl von Warnstangen aufzustellen und für eine schnelle Räumung des Daches zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, liegt ein Verschulden und damit auch eine Haftung vor. Allerdings reicht es nicht, Warnstangen aufzustellen - die Gefahr selbst muss beseitigt werden. Vielerorts bieten Dachdecker und Spengler diesen Service an, auch Feuerwehren helfen.

Serie: Alles, was Recht ist:Schneeschaufel und Streusplitt haben wieder Saison

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