Muss jeder Mitbewohner behördlich angemeldet werden?

Dieses Mal in der Serie "Alles, was Recht ist": Wen muss man wann anmelden und betrifft die Meldepflicht auch das Wochenendhaus?

Ja, das muss sein. Meldepflicht besteht, sobald man in einer Wohnung „Unterkunft nimmt“. Anmelden muss man sich innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Wohnung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man ständig dort lebt: Wer beispielsweise zwischen der eigenen Wohnung und der des Lebensgefährten pendelt, muss an beiden Adressen gemeldet sein – an einer als Haupt- und an der anderen als Nebenwohnsitz. Dasselbe gilt, wenn man eine Ferienwohnung oder ein Wochenendhaus hat. Dass keine Meldepflicht entsteht, wenn man sich an einer Adresse nie länger als drei Tage hintereinander aufhält, wird  manchmal behauptet, stimmt aber nicht.
Tatsächlich gibt es nur wenige Ausnahmen von der Meldepflicht, zum Beispiel für Spitals- oder Heimaufenthalte. In einer Privatwohnung muss man sich nur dann nicht anmelden, wenn man bei Freunden oder Verwandten zu Besuch ist (als Gast, nicht als Untermieter), höchstens zwei Monate bleibt und einen Wohnsitz in Österreich hat.
Wichtig: Die Meldepflicht trifft immer denjenigen, der eine Unterkunft bezieht und nicht den Unterkunftgeber. Dieser muss allerdings den Meldezettel mitunterschreiben. Unterkunftgeber ist für einen Hauptmieter der Haus- oder Wohnungseigentümer, für einen Untermieter oder Mitbewohner  in einer Mietwohnung der Hauptmieter.
Sich nicht anzumelden – oder nicht abzumelden, wenn man aus einer Wohnung auszieht – ist eine Verwaltungsübertretung und als solche strafbar. Dasselbe gilt, wenn man sich an einer Adresse anmeldet, an der man gar nicht wohnt. So etwas könnte manchmal verlockend sein, etwa um formal den Hauptwohnsitz in einem Parkpickerlbezirk zu haben. Zwar werden Verstöße gegen das Meldegesetz oft jahrelang nicht bemerkt, darauf verlassen sollte man sich aber nicht. Meist sind es Zufälle, durch die behördlich bekannt wird, dass eine Meldeadresse falsch ist – ein nicht bezahlter Strafzettel kann dafür genügen.(cka)

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