OGH-Urteil stärkt Mieterrechte bei "Haustürgeschäft"

"Überfallsartige" Vertragsänderungen, die der Vermieter verlangt, können unwirksam sein.

Sucht ein Vermieter einen Mieter auf und drängt ihn dazu, den Mietvertrag aufzulösen und einen neuen abzuschließen, kann dies laut Sozialministerium künftig rechtsungültig sein. Laut einem OGH-Urteil gilt nämlich das Rücktrittsrecht von einem "Haustürgeschäft" auch bei Mietverträgen. Im konkreten Fall ließen sich zwei Mieter bei einer nicht angekündigten Wohnungsbegehung von Geschäftsführern des Vermieters dazu bewegen, seinen neuen Mietvertrag zu unterschreiben. (APA/red)

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