Versicherungen: Die Wahrheit liegt im Kleingedruckten

(c) APA (Herbert Pfarrhofer)
  • Drucken

Auch bei Versicherungen rund ums Heim ist die billigste Lösung nicht immer die beste. Verglichen werden sollten unter anderem Leistungsumfang und Deckungswert.

Zu Weihnachten nicht gerade ungewöhnlich: Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit, eine kurze Abwesenheit und schon steht der Adventkranz oder Weihnachtsbaum in Flammen. Wer darauf vertraut, dass daraus resultierende Schäden von der Haushaltversicherung abgedeckt sind, wird aber nicht selten enttäuscht. Kerzen unbeaufsichtigt brennen zu lassen, stellt nämlich eine grob fahrlässige Handlung dar und deren Folgen sind nicht bei allen Verträgen gedeckt, warnt Gerold Holzer, stellvertretender Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler. Die günstigste Haushalts- oder Eigenheimversicherung ist deshalb in seinen Augen nicht immer die beste Lösung.

Umfang definieren

Dass neben der Prämie vor allem die Leistung verglichen werden soll, meint auch Gabi Kreindl, Versicherungsexpertin im Verein für Konsumenteninformation VKI: „Es ist am besten, die für die eigenen Ansprüche beste Versicherung auszuwählen. Dazu muss der Konsument aber den Versicherungsumfang genau definieren.“ Kreindl empfiehlt deshalb, die persönlichen Ansprüche an die Haushaltsversicherung mit einem Makler genau abzuklären.

Denn um günstige Prämien bieten zu können, zeigen Versicherungen oft Kreativität im Ausschluss gewisser Risken: Beispielsweise sind Schäden, die durch die Verpuffung im Kachelofen entstehen, durch viele Standardhaushaltsversicherungen nicht gedeckt. Ärgerlich für Besitzer eines solchen Heizgerätes, erläutert Gerold Holzer: „Der Schaden kann bei einem hochwertigen Kachelofen einige tausend Euro betragen.“ Wer umfassend versichert sein will, dem rät der Makler zu Haushaltsversicherungen mit einer sogenannten „All-Risk-Komponente“. Diese bieten nur wenige Versicherer, „aber da ist unter anderm auch gedeckt, wenn der Küchenschrank runterfällt, weil sich die Halterung gelöst hat“, erklärt Holzer.

Wertbestimmung überprüfen

Zudem sollte auch die Versicherungssumme selbst genau ermittelt werden, rät Kreindl vom VKI: „Sonst wird die Versicherung im Schadensfall nur einen Teil ersetzen.“ Von Zeit zu Zeit lohnt es sich deshalb auch zu überprüfen, ob der einmal angegebene Wert noch stimmt oder zwischenzeitlich die Billigmöbel durch exklusives Interieur ersetzt wurden. Holzer verweist dabei auf eine elegante Möglichkeit der Wertbestimmung: „Es gibt Eigenheim- und Haushaltsversicherungen, die nach Quadratmetern bewerten – wird hier die Grundfläche des Heims richtig angegeben, dann gibt es keine Probleme mit einer eventuellen Unterversicherung.“ Für welche Bereiche die Haushaltsversicherung und für welche die Eigenheimversicherung Schutz bietet, erklärt VKI-Expertin Kreindl auf anschauliche Weise: „Stellt man ein Haus ohne Dach auf den Kopf, betrifft alles, was herausfällt, die Haushaltsversicherung, alles, was verbleibt, die Eigenheimversicherung. Nicht oder nur bedingt gedeckt sind bei beiden Versicherungen Schäden durch Regen- oder Hochwasser. In Zonen mit dreißigjährigem Hochwasser etwa zahlen die Versicherungen den Experten zufolge selbst bei hochwertigen Polizzen nicht mehr als sechstausend Euro. Die Haushaltsversicherung enthält zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung, die sich auf Schadenersatzverpflichtungen des Wohnungsinhabers, seines Partners, deren Kinder und gegebenenfalls auf Haustiere erstreckt. Die private Haftpflichtversicherung kommt auch im Wohnbereich zum Tragen, etwa wenn der Zuleitungsschlauch der Waschmaschine platzt und es in der Folge bei den Nachbarn in den unteren Stockwerken zu Wasserschäden kommt. Selbst wenn kleinere Umbauarbeiten in der eignen Wohnungen zu Schäden bei Dritten führen, sind diese durch die Haftpflicht in der Haushaltsversicherung gedeckt.

Versichert am Bau

Ganz anders sieht es bei der Errichtung eines Haus aus. Für die sehr umfassende Haftpflicht eines Bauherrn gibt es eine eigene Versicherung. Diese Bauherrenhaftpflicht kommt für Schadensfälle auf, die aus dem Hausbau entstehen, sofern dafür nicht Handwerker haften. Das kann etwa der Fall sein, wenn Kinder auf einer ungenügend abgesicherten Baustelle spielen und verunglücken oder es auf der durch die Bauarbeiten verschmutzten Straße zu einem Unfall kommt.

Die Kaskoversicherung für den Bauherrn ist die Bauwesenversicherung. Sie deckt nahezu alle Schäden ab, die durch höhere Gewalt oder von unbekannten Dritten verursacht werden. Wer sparen will, kann einen Teil dieser Leistungen allerdings auch gratis bekommen: Die Rohbauversicherung deckt Feuer- oder Sturmschäden am verschlossenen Rohbau ab. Und es gibt sie quasi als Bonus, wenn bereits bei Baubeginn eine Eigenheimversicherung abgeschlossen wird.

Was Sie beachten sollten bei... Haushalts- und Eigenheimversicherungen

Tipp 1

Rechtzeitig melden. Lassen Sie sich mit der Schadensmeldung nicht zu lang Zeit: In den Polizzen finden sich Fristen für die Schadensmeldung oder es heißt dort zumindest, dass die Versicherung „umgehend“ zu informieren sei.

Wer sich an diese Vorgaben nicht hält und einen Schaden erst nach mehreren Wochen oder gar Monaten meldet, muss damit rechnen, dass die Versicherung die Zahlung verweigert.

Zumindest rechtlich sei diese Vorgangsweise korrekt, meinen Konsumentenschützer.

Tipp 2

Polizeiliche Anzeige. Eine Haushaltsversicherung kommt oft auch für Schäden an Besitztümern auf, die im Keller oder in Abstellräumen und selbst auf der Reise in Hotelzimmern untergebracht sind. Aber Vorsicht: Fahrrad, Skiausrüstung, Snowboard und andere Utensilien, aber auch Geräte, Heizmaterial und Ähnliches müssen unbedingt in versperrten Räumen deponiert werden. Voraussetzung für einen Schadenersatz bei Diebstahl oder Sachbeschädigung ist eine Anzeige bei der Polizei.

Tipp 3

Nicht gleich aufgeben. Lehnt die Versicherung die Zahlung für einen Schadensfall ab, empfiehlt der Verein für Konsumenteninformation, nicht gleich die Flinte ins Korn zu werfen.

Geraten wird einmal, genau zu überprüfen, ob die Ablehnung tatsächlich vertragskonform ist.

Bei Unklarheiten kann nachgefragt werden und eine genaue Begründung verlangt werden. Die Versicherung ist verpflichtet, ihre Ablehnung so zu formulieren, dass sie vom Versicherten nachvollzogen werden kann.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.12.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.