Kein Wohnrecht für Mörder und Angehörige

Erbin kann Dauerschuldverhältnis aufkündigen.

Wien. Angesichts einer 20-jährigen Freiheitsstrafe ist für ihn selbst die Entscheidung im Moment eher nicht aktuell, sehr wohl aber für seine Angehörigen: Einem 66-jährigen Mörder, der im Haus des Ermordeten ein Wohnrecht hatte, kann das Dauerschuldverhältnis aufgekündigt werden. Und damit verlieren auch seine Angehörigen das vom Mörder abgeleitete Nutzungsrecht.

Das ist der zivilrechtliche Epilog zu einer Tragödie, die sich 2010 in einem Haus in Perchtoldsdorf zugetragen hat. Ein Mann erschoss damals – angeblich in Notwehr – seinen Sohn und wurde wegen Mordes verurteilt. Der Sohn war Eigentümer des Hauses, sein Vater hatte ein im Grundbuch einverleibtes Wohnrecht.

Die Halbschwester des Ermordeten, die woanders lebte, wollte als Erbin das Wohnrecht löschen und das Haus räumen lassen (Anwalt: Stefan Prokop). Wie der Oberste Gerichtshof (4Ob198/13s) nun bestätigte, kann sie das Dauerschuldverhältnis auflösen. Es sei jedenfalls vertretbar, den Mord am Eigentümer der Liegenschaft als Grund zur außerordentlichen Aufkündigung des Wohnrechts zu nehmen, so der OGH. (kom)

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