Rechtsfrage: Sollte ein Vermieter eine Räumungsklage einbringen, stellt das Gericht dem Mieter eine Ladung zu. Rechtsanwältin Olivia Eliasz weiß mehr.
Meine Oma ist Mieterin und lebt seit geraumer Zeit ständig in der Angst vor einer Räumungsklage. Diese Befürchtung hat sie seitdem sie in einer Fernsehdokumentation davon gehört hat, obwohl sie gar nicht weiß, was es konkret damit auf sich hat. Ich habe bereits mit ihrem Vermieter gesprochen und dieser hat mir bestätigt, dass meine Oma keinerlei Gründe liefert, weshalb er sie aus der Wohnung haben wollen würde. Er hat sogar gemeint, sie sei eine vorbildliche Mieterin, die ihre Miete stets pünktlich zahlt und sehr rücksichtsvoll gegenüber den Nachbarn ist. Ich würde ihr gerne helfen, indem ich ihr die Angst vor einer Räumungsklage nehme. Ich habe mich zwar bereits über die Gründe für eine Räumungsklage schlau gemacht, jedoch weiß ich leider nicht, was das Prozedere bei so einer Klage ist.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein Vermieter sinnvollerweise eine Räumungsklage nur dann bei Gericht einbringen wird, wenn die Voraussetzungen für solch eine Klage vorliegen. Das zuständige Gericht für eine Räumungsklage ist das Bezirksgericht in jenem Sprengel, in dem sich das jeweilige Mietobjekt befindet. Sollte ein Vermieter eine Räumungsklage bei Gericht einbringen, stellt das Gericht dem Mieter sodann die Räumungsklage samt Ladung zur vorbereitenden Tagsatzung zu.
Sollte sowohl der Vermieter als auch der Mieter zur vorbereitenden Tagsatzung erscheinen, wird ein Zivilprozess geführt, wobei es dem Vermieter genauso wie dem Mieter frei steht, sich von einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Der Vermieter, der die Räumungsklage eingebracht hat, muss das Vorliegen der von ihm vorgebrachten Klagegründe beweisen.
Im Falle, dass der Vermieter Ihrer Großmutter tatsächlich eines Tages eine Räumungsklage gegen sie einbringt, wäre es wichtig, dass Ihre Oma dem Gericht alle relevanten Unterlagen vorlegt, die ihren Standpunkt belegen. Darüber hinaus, sollte Ihre Großmutter Namen sowie Adressen potenzieller Zeugen bekannt geben, um ihre Sicht der Sachlage bei der Verhandlung darlegen zu können.
Bitte beachten Sie, dass Mieter in der Praxis selten zu einer vorbereitenden Tagsatzung erscheinen. In diesen Fällen kann der Vermieter bzw. dessen rechtlicher Vertreter ein Versäumungsurteil beantragen. Angesichts der Tatsache, dass ein rechtskräftiges Versäumnisurteil ein Exekutionstitel ist, kann ein Vermieter in der Folge eine Räumungsexekution beantragen. Sollte Ihre Oma tatsächlich eines Tages (ungerechtfertigterweise) eine Räumungsklage zugestellt bekommen, sollte sie daher unbedingt zur vorbereitenden Tagsatzung gehen.
Olivia Eliasz, selbstständige Rechtsanwältin, Northcote.Recht