Rechtsfrage: Wann wird ein Geräusch zum Lärm?

Der Nachbar ist so laut, dass nur noch Ohrenzuhalten hilft? Dann ist es Zeit, etwas dagegen zu unternehmen.
Der Nachbar ist so laut, dass nur noch Ohrenzuhalten hilft? Dann ist es Zeit, etwas dagegen zu unternehmen.(c) Bilderbox
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Wann ist laut zu laut? Die Antwort auf diese Frage ist komplizierter, als man denkt. Denn eine allgemeingültige Dezibelzahl gibt es nicht, und auch keine Nachtruhe für alle.

Jetzt geht sie wieder los, die laute Saison: Die Schanigärten öffnen, der Nachbar lädt zur Grillparty, die Stadtteilfeste locken mit Livemusik. Wie viel Lärm muss man in den eigenen vier Wänden hinnehmen, welche Dezibelzahl ist zu hoch? Und um wie viel Uhr muss Schluss sein?

Wer sich darauf konkrete Antworten erhofft, wird enttäuscht: Nichts ist in Stein gemeißelt, die Zauberworte heißen ortsüblich und angemessen. Wir haben bei zwei Experten nachgefragt, was das für lärmgeplagte Bewohner bedeutet. Rechtsanwalt Herbert Rainer von Mayrhofer & Rainer sowie Christian Boschek, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien, erklären die Rechtslage rund um den Geräuschpegel.

1. Wann ist laut zu laut, und wie viel Lärm muss ich wann hinnehmen?

„Das ist wirklich eine schwierige Frage“, räumt Boschek ein. „Grundsätzlich handelt es sich um eine Geräuschimmission – und wenn diese als störend empfunden wird, nennt man sie Lärm.“ Allerdings werde dieser je nach den Gegebenheiten unterschiedlich bewertet: „Die Frage ist immer, was ortsüblich und zumutbar ist.“ Je nach Uhrzeit kann etwa die gleiche Belastung unterschiedlich vermerkt werden. Der Gesetzgeber versuche, „alle denkbaren Varianten zu denken und den Richtern einen breiten Ermessensspielraum zu geben“, ergänzt Rainer.

2.Wie breit wird dieser Ermessensspielraum ausgelegt?

Dazu verweist Rainer auf eine Fülle an Entscheidungen, in denen es um Musikinstrumente geht. „Die Judikatur sagt beispielsweise, dass eine Stunde am Tag Klavier zu üben, den Nachbarn zuzumuten ist. Wenn aber eine Konzertpianistin acht Stunden am Tag immer wieder ein und dieselbe Passage übt und alle davon wahnsinnig werden, sieht die Situation schon wieder anders aus.“ Boschek nennt ein anderes klassisches Beispiel: den krähenden Hahn. „Den werde ich auf dem Land eher hinnehmen müssen als in der Stadt, während ich in einem großstädtischen Zusammenhang eher mit Baustellenlärm rechnen muss. Wenn ich in ein Stadtentwicklungsgebiet ziehe, werde ich davon ausgehen müssen, dass dort gebaut wird.“

3.Wann ist die Grenze des Zumutbaren erreicht?

Laut Boschek ist das zum Beispiel dann der Fall, wenn der vertragsgemäße Gebrauch des Mietgegenstands nicht mehr möglich ist – wenn also der Lärm beispielsweise so ausartet, dass man dort nicht mehr wohnen kann. „Dann sind Mietzinsminderungen möglich. Beziehungsweise können Eigentümer schauen, ob sie Unterlassungsansprüche geltend machen können“, sagt der AK-Experte.

Rainer betont, dass es auch dabei immer auf den Einzelfall ankommt. „Wenn jemand jede Nacht bis zum Anschlag feiert, ist klar, dass das nicht geht. Wenn aber eine Studenten-WG das in einem Haus macht, wo sonst nur Büros sind und nur ein anderer Mieter im sechsten Stock wohnt, ist das sicher weniger problematisch.“

4. Was tun, wenn der Lärm weder ortsüblich noch zumutbar ist?

„Der erste Schritt sollte immer sein, das Gespräch zu suchen und nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen“, empfiehlt Rainer. Und wenn das nicht möglich ist? Dann sei es wichtig, die Lärmbelästigung zu dokumentieren. „Das kann man auf verschiedene Arten machen, entweder durch eine Anzeige bei der Polizei, durch Ortsprotokolle oder Zeugen.“ Nicht empfehlenswert seien dagegen Tonaufnahmen, warnt der Anwalt: „Das kann sogar gefährlich werden, wenn der ohne sein Wissen Aufgenommene eine Strafanzeige macht.“

5. Kann ich wenigstens in der Nacht darauf bestehen, dass Ruhe ist?

„Es hat sich zwar in der Rechtsordnung herausgebildet, dass ab 22Uhr Nachtruhe herrscht, aber das steht in keinem Gesetz“, sagt Boschek. Als Erstes sollte man daher einen Blick in die Hausordnung werfen, in der die Regeln für ein friedliches Zusammenleben festgelegt sind. Grundsätzliches – beispielsweise, wann der Rasen gemäht oder gebaut werden darf – ist zudem in jedem Ort und auch in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. (sma)

Tipp 1

Tipp 2

Tipp 3

Was Sie wissen sollten zum Thema Lärm

Wie viel darf ich abziehen? Die Miete darf nur dann gemindert werden, wenn der Mietgegenstand „unbrauchbar“ wird – was bei einer Lärmbelästigung lang dauert. Und auch Grenzen hat: So hat das Landesgericht Graz 25 Prozent Mietminderung als Obergrenze für Lärmbelästigungen festgelegt. Mehr Infos finden sich in der Broschüre „Mietrecht für Mieter“ der Arbeiterkammer.

Was ist eigentlich Zimmerlautstärke? Eine Frage, bei der sich Eltern und Teenager so gut wie nie einigen können und bei der auch unter Nachbarn häufig Differenzen herrschen. „Grundsätzlich bedeutet das, dass ein erzeugter Lärm in anderen Objekten nicht mehr wahrgenommen werden darf“, erklärt Christian Boschek von der Arbeiterkammer Wien.

Wie laut dürfen Gastgärten sein? „Übermäßiger Lärm“ (lautes Sprechen, Singen, Musizieren), Auftritte von Musikgruppen, Abspielen von Musik über Lautsprecher sind nicht erlaubt. Public Viewing aus Anlass von Ereignissen, die das kulturelle oder sportliche Interesse überregional breiter Kreise der Bevölkerung treffen, sind für maximal vier Wochen genehmigungsfrei erlaubt.

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