Immobilien-Rechtsfrage

Jeden Tag ein frisches Ei vom Hendl am Balkon?

Hühner mögen keinen Beton, sie brauchen Erde zum Scharren.
Hühner mögen keinen Beton, sie brauchen Erde zum Scharren. Pixabay
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Welche Richtlinien für Nutztiere in der Stadt gelten und was dabei zu beachten ist.

Dass Hunde, Katzen, Meerschweinchen oder Hamster zum erweiterten Familienkreis gehören und als Mitbewohner sehr geschätzt werden, ist mittlerweile selbstverständlich. Weder tier- noch wohnrechtlich spricht etwas dagegen, auch die meisten Vermieter haben nichts dagegen.
Was ist aber mit einem Huhn auf dem Balkon? Einer Ziege auf der Terrasse? Einer Kuh im Garten? Mit der Idee, Hühner auf der Terrasse zu halten, hat sich sogar die Kunstuniversität Linz beschäftigt und im Vorjahr einen Wettbewerb ins Leben gerufen, um eine artgerechte „Hühnervilla“ für Balkon, Terrasse oder Kleingarten von den Studenten entwerfen zu lassen. Nicht eben zur Freude von Regina Binder, Leiterin der Informations- und Dokumentationsstelle für Tierschutz- & Veterinärrecht der VetMed Wien. „Hühner haben auf einem Balkon generell nichts zu suchen. Dabei geht es nicht nur um Tierschutz – Hühner brauchen eine adäquate Unterkunft, Scharrmöglichkeiten, genügend Auslauf und sind es gewohnt, im Boden zu picken –, sondern auch um verschiedene Rechtsbereiche, wie etwa das Nachbarschaftsrecht oder die Ortsüblichkeit“, konstatiert sie.

Registrierungspflicht für Kaninchen oder Geflügel


Rein rechtlich gesehen sind alle Nutztiere registrierungspflichtig. In Wien ist dafür die MA 60, Veterinärdienste und Tierschutz, zuständig. „Halter von Kaninchen oder Geflügel zum Beispiel müssen sich innerhalb von sieben Tagen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden. Bei Geflügel ist zusätzlich anzugeben, ob die Tiere im Freien gehalten werden“, erläutert Amtstierärztin Kathrin Deckardt von der MA 60. „Und selbstverständlich sind die Tiere so zu halten, dass Menschen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.“ Und da sieht Regina Binder ziemliche Probleme. „Hühner machen Lärm, der Kot muss oft entfernt werden, da die Geruchsbelästigung sonst hoch ist. Dazu kommt das Problem der Geflügelpest (Vogelgrippe), da noch nicht klar ist, wie sie übertragen wird. Und wenn man sich an der Freilandhaltung orientiert, dann sind Hühner auf einem Balkon kaum artgerecht zu halten.“

Mini Pigs auf der Terrasse


Bei Kaninchen sieht Binder keine so großen Probleme, da sie reinlich sind, „und ja auch oft als Haustiere in der Wohnung gehalten werden“. Das gilt allerdings nur dann, wenn man keine Zucht aufmacht, denn dazu braucht man extra Genehmigungen. Das Ansuchen kann auch abgelehnt werden, wenn Gefahr besteht, dass ein gewisses Ausmaß überschritten wird oder es zu einer Belästigung der Nachbarn kommen kann. Binder spricht auch die neue Mode des Haltens von Mini Pigs, Minischweinen, an. „Auch wenn diese Schweine klein sind, so sind sie doch Schweine, das heißt, sie brauchen, will man sie artgerecht halten, mindestens zehn Quadratmeter Auslauf und selbstverständlich eine Suhle, was auf einem Balkon oder einer Terrasse kaum zu realisieren ist“, meint sie trocken.

Know-how und Akzeptanz


Ist es also im innerstädtischen Bereich eher schwierig, sich Hühner, Kaninchen oder Schweinchen auf den Balkon oder die Terrasse zu holen, stellt sich die Frage, wie das in der Peripherie ist, wenn man über einen Garten verfügt. Von der rechtlichen Seite ändert das im Prinzip nichts – auch hier muss die Behörde verständigt werden. „Auch hier kann eine Nutztierhaltung zum Ärgernis werden, wenn sich etwa die Nachbarn belästigt fühlen“, erklärt Binder. Doch Ein wesentliches Kriterium für die Erlaubnis, sich bestimmte Nutztiere zu halten, ist die Ortsüblichkeit. „Ich halte es unter verschiedenen Aspekten für sehr problematisch, im städtischen Umkreis Nutztiere zu halten“, ist Binder überzeugt.
Es wird also auch mit der Kuh im Garten eher nichts. Denn erstens ist es ja nicht unbedingt üblich, sich in Wien eine Kuh zu halten und zweitens „muss Betreuungspersonal vorhanden sein, das über die erforderliche Eignung sowie die erforderlichen Kenntnisse und beruflichen Fähigkeiten verfügt. Wenn nicht, muss vor der Aufnahme der Nutztierhaltung eine außerschulische praktische Ausbildung absolviert werden“, zitiert Deckardt das Tierschutzgesetz.

Tierschutzpolizei im Einsatz


Überprüft wird die Einhaltung der Vorschriften, vor allem in Hinblick auf den Tierschutz, von den Amtstierärzten. Und die sind offenbar von der schnellen Truppe, wie Werner Christoph Kaizar, Pressesprecher von Vizebürgermeister Dominik Nepp, erzählt: „Ich habe mir vor einiger Zeit ein Pferd in Ungarn gekauft und habe im Formular als Lieferadresse versehentlich meine Wiener Wohnadresse und nicht die Adresse in Niederösterreich eingetragen. Zwei Tage später steht die Tierschutzpolizei vor meiner Wohnungstür und fragt sehr streng: ,Sie halten ein Pferd in der Wohnung?‘ Und sie haben das auch überprüft, indem sie meine Wohnung durchsucht haben.“

Auf einen Blick

Registrierungspflicht. Rechtlich gesehen sind alle Nutztiere registrierungspflichtig – darunter fallen neben Ziegen und Schafen, Kühen, Schweinen, Pferden, Esel und Geflügel auch Kaninchen (und Kamele). Die Haltung muss innerhalb von sieben Tagen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. (Hunde müssen ebenfalls registriert werden, Katzen im Fall einer Zucht.)


Ortsüblichkeit. Was in die Wohngegend passt, kommt auf eben diese an: In Gärten am Stadtrand, vielleicht sogar in der Nähe eines Bauernhofes, stören Tiere die Nachbarschaft meist weniger als in der urbanen Mitte. Ein Ansuchen zur Nutztierhaltung kann abgelehnt werden, wenn Gefahr besteht, dass ein gewisses Ausmaß überschritten wird oder es zu einer Belästigung der Nachbarn kommen kann.


Haltungsvorschriften. Nicht nur die artgerechte Haltung muss erfüllt sein, es gilt auch, geeignetes Betreuungspersonal zu haben oder zu sein – wenn nicht, muss vor der Aufnahme der Nutztierhaltung eine außerschulische praktische Ausbildung absolviert werden.

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