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Zweitwohnsitz: Ein fixer Ort zum Abschalten und Entspannen

Ferienappartments bei der Therme Vöslau
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Urlaub im eigenen Haus zu machen ist verlockend. Wo es die Österreicher hinzieht und mit welchen rechtlichen Auflagen Zweitwohnsitzer rechnen müssen.

Der Trend zum Zweitwohnsitz steigt aus unterschiedlichen Gründen: Viele wollen ihre freie Zeit in der Natur verbringen und sich abseits des Trubels der Stadt erholen – und vice versa die kulturellen Angebote einer Stadt nutzen, die am Land nicht verfügbar sind. Andere mögen sich und ihren Kindern einfach den Luxus leisten, ohne Sack und Pack spontan den Urlaub anzutreten – und ohne Blick auf die Kosten so lang zu bleiben, wie es passt. Und drittens lässt sich ein Zweitwohnsitz derzeit natürlich vortrefflich als Geldanlage nutzen.

Gute Ausstattung erwünscht


Besonders beliebt sind neben den Bergen Tirols Regionen in Seenähe, etwa im Salzkammergut und in Kärnten – sowie rund um Wien. Sandra Bauernfeind, geschäftsführende Gesellschafterin von EHL Wohnen, ortet einen Trend in „eher einsame Gegenden, in denen man einen fixen Ort zum Abschalten und Entspannen finden kann. Oft ein Ort, zu dem man eine emotionale Bindung hat oder der einem besonders gut gefällt.“
Plant man kürzere Aufenthalte, ist die gute Erreichbarkeit ein wichtiges Kriterium. Im erweiterten Speckgürtel von Wien etwa sind die kürzlich errichteten, als Zweitwohnsitz gewidmeten Apartments im Thermalbad Vöslau sehr begehrt. Sie können ganzjährig gemietet werden und liegen, was die Ausstattung betrifft, sehr im Trend. „Die einsame Hütte im Wald ohne Strom, Wasser oder Kanal bleibt leer“, weiß Christian Pfurtscheller von Re/Max Kitzbühel. „Gefragt sind etwa Heizungen, die man mittels Fernbedienung einschalten kann, gut ausgestattete Saunas erfreuen sich ebenfalls steigender Beliebtheit“, weiß Bauernfeind.

Mieten oder kaufen?


Ob Zweitwohnsitzer ihr Domizil lieber kaufen oder mieten, hängt in erster Linie von den Möglichkeiten ab: „Mieten ist eigentlich nur dort gefragt, wo man nicht kaufen kann“, sagt Bauernfeind. Und Pfurtscheller meint, „dass Mietobjekte eher von Kunden nachgefragt werden, die flexibel bleiben und sich nicht durch Kauf auf einen Ort festlegen möchten“.
Aber egal, ob mieten oder kaufen, die rechtliche Situation ist eine sehr komplexe. „Auf der einen Seite umfasst das Thema viele Rechtsschichten, etwa öffentliches Recht und Privatrecht, auf der anderen Seite gibt es keine österreichweit allgemeine Regelung, jedes Bundesland hat seine eigenen Bestimmungen“, erläutert Christian Schneider, Partner bei bpv Hügel Rechtsanwälte.

Rechtliche Auflagen


In einigen Bundesländern, etwa in Salzburg, Tirol und Vorarlberg, hat man mittlerweile ein sehr strenges Auge auf Zweitwohnungsbesitzer mit entsprechend rigider Flächenwidmung. „In diesem Zusammenhang ist die Definition wichtig: Als Freizeitwohnsitz oder Zweitwohnsitz gilt ein Wohnsitz, der nicht der Befriedigung des dauernden Wohnbedürfnisses dient, sondern der Erholung und Freizeitgestaltung“, erklärt Schneider. Unerlässlich, da die Nachfrage vor allem in international sehr beliebten It-Orten wie Kitzbühel oder Lech sehr hoch ist und auch Einheimische eine Chance haben sollen, nicht nur einen Zweit-, sondern überhaupt einen Wohnsitz erwerben zu können. „Unsere Kunden kommen in erster Linie aus der Münchner Umgebung, aus Holland und aus Wien“, berichtet Pfurtscheller von Kitzbühel. Der Preis ist kein Kriterium: „Die Nachfrage ist weitaus größer als das Angebot.“

Zweitwohnsitze sind nicht überall erlaubt


Vor allem in den westlichen Bundesländern ist es daher so, dass man, sei es beim Kauf eines Baugrundstückes oder zu Beginn eines Mietverhältnisses, eine Erklärung abgeben muss, was man mit dem Grundstück oder dem gemieteten Objekt vorhat. Nicht überall sind nämlich Zweitwohnsitze erlaubt. „Man sollte also zuerst einmal schauen, in welcher Gemeinde das Wunschobjekt steht, und ist es in einer Gemeinde situiert, in der es Beschränkungen von Freizeitwohnungen gibt, dann muss man genau prüfen oder man lässt besser die Finger davon“, rät der Anwalt. Denn die Sanktionen bei Zuwiderhandeln sind drastisch, sprich, bei der widerrechtlichen Nutzung als Zweitwohnsitz drohen hohe Strafen bis hin zur Zwangsversteigerung.

Spezialfall: Bauernhäuser


„Besonders kritisch ist der Erwerb von Bauernhäusern, denn diese müssen oft land- und forstwirtschaftlich genützt werden“, warnt Schneider. Er rät, sich in jedem Fall an einen Anwalt zu wenden, der mit der Materie vertraut ist, und sich nicht blind auf den Anwalt des Verkäufers zu verlassen.
Überhaupt hielten sich in Sachen Neubau oder renoviertes Bestandshaus die Wünsche die Waage, so Pfurtscheller. Bauernfeind meint: „Es gibt eine bestimmte Klientel, die ein renoviertes Bestandshaus einem Neubau vorzieht.“ Die Bandbreite reicht da vom Alpenstil-Fan bis zu jenen, die gern auch selbst renovieren wollen und können – und auf diesem Wege ein erschwingliches Objekt finden können.
Einiges zu tun also, bevor man im Garten das frische Grün genießen – oder nach der Oper zu Fuß in die neue Mikrowohnung gehen kann.

Wiener Immobilienmesse

Auf dem Messegelände Wien findet am 16. und 17. März die WIM – Wiener Immobilien Messe 2019 – mit rund 114 Ausstellern, mit Vorträgen und Infos statt. Einer der Schwerpunkte widmet sich den Zweitwohnsitzen. Besucher können sich beim Gemeinschaftsstand „Ferienimmobilien Zweitwohnsitze Anlageimmobilien“ der DMV – Della Lucia Medien & Verlags GmbH informieren und beraten lassen.
Web: www.immobilien-messe.at

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