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Zuhause mit Bello, Minka und Hamsterchen

(c) Getty Images/iStockphoto (K_Thalhofer)
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Tierische Mitbewohner: Hamster, Vogel, Hund oder Katz sind in vielen Wohnungen daheim. Was ist dabei zu beachten? Und muss ein Vermieter die Tiere immer tolerieren?

Kürzlich sorgte die drohende Ausquartierung zweier Mini-Schweine aus einer Wohnhausanlage von Wiener Wohnen für Aufregung: Sie sollten ausziehen, da ihre Pflege nicht fachgerecht durchgeführt werden könne. Doch die beiden Ferkel hatten im wahrsten Sinne des Wortes Schwein – sie dürfen nun weiter dort wohnen, betreut von der Familie, die sich für eine Schulung in Sachen Hausschweine entschlossen hat.
Situationen wie diese sind keine Seltenheit.

Denn nicht überall sind Vierbeiner, die im trauten Heim gehalten werden, willkommen. Rechtlich gibt es allerdings klare Regeln. „Wurde vertraglich nichts anderes vereinbart, darf man „ortsübliche“ Tiere in der Wohnung halten“, sagt Elke Hanel-Torsch, Landesvorsitzende Wien der Mietervereinigung Österreich. Darunter fallen beispielsweise Hamster, Meerschweinchen, Fische oder Katzen. Ob diese Entscheidung auch für Hunde gilt, darüber werde noch gestritten, ergänzt Valentina Philadelphy-Steiner, Rechtsanwältin bei BKP Rechtsanwälte.

Verbote für den Einzelfall


Eines ist allerdings klar: Ein generelles Tierverbot in Hausordnung und Mietvertrag ist laut eines Urteils des Obersten Gerichtshof nämlich unwirksam. Sehr wohl kann der Vermieter jedoch den Einzug von Haustieren verbieten, wenn er dieses Verbot sachlich begründet. Etwa mit einer Tierhaarallergie oder der Gefährdung der anderen Mieter. So kann er beispielsweise die Haltung von Kampfhunden oder exotischen Tieren unterbinden. „Das geht aber eben nur in Einzelverträgen“, so Philadelphy-Steiner.

Übrigens: Freunde der letztgenannten sollten nicht nur das Mietrecht, sondern auch das österreichische Tierschutzgesetz und die jeweiligen Tierhaltegesetze bedenken. Wie viele Tiere die Wohnung bevölkern, das kann der Vermieter ebenfalls nicht vorgeben.
Einschreiten kann er allerdings dann, wenn es beispielsweise zur Belästigung der Mitbewohner durch Lärm oder Geruch der Tiere kommt.

„Der Schutz der Mieter hat Vorrang“, erklären die beiden Mietrechtsspezialistinnen. Kläfft oder jault der Hund jeden Tag, oder gar in der Nacht stundenlang, ist das sogar ein Kündigungsgrund. Aber nicht nur das Gebell ist ein häufiger Streitpunkt: „Der Klassiker ist, dass darüber gestritten wird, ob der Hund im Hof oder auf den Grünflächen der Anlage Gassi gehen darf“, sagt Philadelphy-Steiner. Dies sei grundsätzlich zu erlauben. „Im Mietvertrag kann allerdings festgelegt werden, dass das Tier einen Beißkorb tragen und der Halter die Hinterlassenschaften weg räumen muss“, sagt die Anwältin.

Schadensbegrenzung


Verursacht der tierische Mitbewohner einen Schaden, so haften grundsätzlich Frauchen und Herrchen. Um Kratzer am Boden oder ähnliches auszumerzen, werde bei Auszug des Tierhalters die Kaution herangezogen, erklärt Hanel-Torsch. Gehe der durch das Tier oder die Tiere entstandene Schaden darüber hinaus, müsse der Tierhalter damit rechnen, dass der Vermieter die Schadenssumme einklagt. Wer eine Eigentumswohnung sein Eigen nennt, ist noch freier bei seiner Entscheidung. „Da ist alles erlaubt“, sagt Hanel-Torsch.


Philadelphy-Steiner rät allen Tierfreunden, sich noch vor der Anschaffung eines tierischen Mitbewohners auf alle Fälle mit Hausverwaltung oder Vermieter in Verbindung zu setzen. „Damit geht man auf Nummer Sicher“, sagt sie. Und sorgt somit dafür, dass die tierischen Freunde – in Österreich leben mehr als drei Millionen Hunde, Katzen, Vögel und Co. – auch bleiben dürfen. Wobei: rückwirkend dürfen Vermieter den Einzug derselben übrigens nicht verbieten.

Tierische Bedürfnisse


Doch nicht nur die rechtliche Seite gilt es vor der Anschaffung von Haustieren zu bedenken. „Die Menschen sind sich häufig gar nicht bewusst, was die Haltung eines Tieres bedeutet“, sagt Oliver Bayer vom Wiener Tierschutzverein. Die damit verbundene Verantwortung und der Zeitaufwand für Erziehung, Pflege und Betreuung sowie die im Laufe eines Tierlebens anfallenden Kosten würden immer wieder unterschätzt. „Wenn die Tiere älter werden, können Operationen, Medikamente oder ein teures Spezialfutter notwendig werden“, weiß Bayer.


Vor allem muss der Platzbedarf einkalkuliert werden: Je nach Tier Schlafplatz, Katzenkisterl, Kratzbaum und ähnliches – und entsprechender Auslauf in der Wohnung. Auch Temperatur und Ausstattung der Wohnung müssen für das jeweilige Tier passen – in einer sehr heißen Wohnung etwa würden kältegewohnte Hundearten wie Huskys leiden. „Mit einem Hund muss man zudem zumindest dreimal täglich eine Runde drehen. Bei einer Katze entfallen die Gassirunden, im Idealfall gibt es aber einen Garten“, sagt Bayer. Überlegen sollte man sich auch, wer während des Urlaubs oder im Krankheits- oder gar Todesfall das Haustier betreuen könnte. „Gerade bei Hunden und Katzen geht man in der Regel eine langjährige Verpflichtung ein“, sagt Bayer.


Gibt es an allen Fronten grünes Licht und hat man den Welpen oder die kleine Katze ausgewählt, geht es darum, die Wohnung für den Einzug vorzubereiten: Das gilt nicht nur für die Besorgung von Bettchen, Futter, Futter- und Wasserschüsseln, Spielzeug, Transportbox sowie Katzenklo.
Auch die vier Wände müssen vor dem Einzug der Tiere welpen- beziehungsweise kittengerecht werden: Fenster, Balkone und Stiegen müssen abgesichert werden – etwa mit Gittern – um Abstürze zu verhindern, zudem für Tiere giftige Pflanzen wie Alpenveilchen, Aloe Vera, Efeu oder Orchideen entfernt oder unzugänglich gemacht werden.

Tipps zur Tierhaltung

Rechtsfragen. Um Probleme mit dem Einzug eines Haustieres gar nicht erst aufkommen zu lassen, empfiehlt es sich, im Vorfeld mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen. Eine Meldepflicht besteht jedoch nicht. Auch Miteigentümer und Nachbarn sollten informiert werden. Letzteres gilt vor allem dann, wenn man etwa im Garten Hühner halten will – und im städtischen Bereich wohnt.

Adaptierungen. Die vier Wände müssen tiergerecht sein: Genug Platz für das Tier, aber auch für fixe neue Möbel wie Schlafkorb, Katzenklo und ähnliches, keine giftigen Pflanzen wie etwa Efeu oder Orchideen, geeignete Temperatur. Zudem müssen Fenster, Balkone und Stiegen abgesichert werden – etwa mit Gittern – um etwaige Abstürze zu verhindern.

Zeitmanagement. Mit der Anschaffung eines Haustieres geht man eine jahrelange Verpflichtung ein. Man sollte sich gut überlegen, ob sich die Wohn- und Lebenssituation in den nächsten Jahren ändern könnte und wie viel Zeit man für das Tier aufwenden kann beziehungsweise will. Diese Überlegungen sollten dann auch in die Wahl des tierischen Mitbewohners einfließen.

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