Wohnen in historischen Objekten

Von Kalkfarben und Steinstiegen

Gasteiger-Rabenstein
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Was bei Kaufverträgen und Sanierungen zu beachten ist – und warum man sich die Wahl des Schuhwerks gut überlegen sollte.

Übermäßig verliebt in exakte rechte Winkel sollte man nicht sein, wenn man sich entscheidet, in einem historischen Gebäude zu wohnen. „Außerdem gewöhnt man es sich ganz schnell ab, mit Ledersohlen Steinstiegen hinaufzugehen“, lacht Lisa Gasteiger-Rabensteiner. Die Herausgeberin der „Schlossseiten“ weiß, wovon sie redet: Sie hat schon immer in historischen Gebäuden gelebt und beginnt gerade ein neues Projekt mit Geschichte.

Die Liebe zum Schüttkasten

„Ich bin in einem Barockhaus in Niederösterreich aufgewachsen, lebe jetzt in einer Altbauwohnung und habe gerade mit meinem Mann einen alten Schüttkasten im Weinviertel gekauft, den wir herrichten wollen“, erzählt sie von ihrer langen Beziehung zu alten Gebäuden. Die für sie trotz aller Kompromisse, die damit einhergehen, eine Liebesbeziehung ist. „Diese Atmosphäre und das Flair gibt es einfach nicht in einem Neubau“, ist sie überzeugt. „In historischen Gebäuden hat jeder Türstock eine Geschichte, und indem man darin lebt, schreibt man an dieser Geschichte mit und wird selbst ein Teil davon. Und da ist es ganz egal, wie oft es einen schon auf der Steinstiege aufgehaut hat.“

Gasteiger-Rabensteiner

Wobei die Trittsicherheit in alten Stiegenhäusern nicht die größte Herausforderung ist, der sich angehende Bewohner historischer Mauern stellen müssen. Am einfachsten lässt sich das Flair als Mieter genießen. „Da ist man immer abgesichert, weil immer der Eigentümer verantwortlich ist“, so Gasteiger-Rabensteiner – egal, ob das Dach undicht wird oder es ein Problem mit den Leitungen gibt. Wenn überhaupt, sei es für Mieter ein Thema, Kalk- statt Latexfarben zu verwenden und sich mit der Tatsache anzufreunden, dass viele historische Gebäude nicht unbedingt im zentralen Lagen zu finden sind. „Außerdem ist es wichtig, entsprechend zu lüften“, erklärt Georg Spiegelfeld-Schneeburg, Präsident der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich, „denn in alten Gebäuden muss unbedingt stoßgelüftet werden. Lässt man die Fenster dagegen gekippt, staut sich die Feuchtigkeit an den Wänden.“

Wichtige Details beachten

Wer sich auf den Kauf einer historischen Liegenschaft einlässt, sollte deutlich mehr beachten – und das so früh wie möglich und auch dann, wenn es nicht um ein halbverfallenes Schloss am Land, sondern um eine Wohnung in der Stadt geht. „Wenn historische Objekte nicht komplett von einem Bauträger durchsaniert sind, rate ich Kunden immer, einen Experten zu Rate zu ziehen“, erklärt Martin Müller, Prokurist von JP Immobilien in Wien. „Denn in einem Zinshaus kaufe ich nicht nur meine eigenen vier Wände, sondern auch die Umgebung. Und wenn es dann Probleme mit den Steigleitungen gibt, und es die Haussicherung schmeißt, sobald alle den Herd aufdrehen, betrifft mich das auch“, sagt der Makler.

Gasteiger-Rabensteiner.


Außerdem sei ein genauer Blick in den Wohnungseigentumsvertrag wichtig, um herauszufinden, ob man beispielsweise nur für die Erneuerung der eigenen Fenster verantwortlich ist oder für alle im Haus mitzahlt.
Ist die Entscheidung für ein Haus, das ein wenig Zuwendung braucht, einmal getroffen, geht es daran, die richtigen Materialien und Handwerker zu finden. „Da sind lokale Baumeister und Sonderfachleute oft die bessere Wahl als ein Stararchitekt“, ist Spiegelfeld-Schneeburg, der zeitlebens historische Objekte restauriert und kürzlich gemeinsam mit Imma Walderdorff die denkmalwerkstatt.at gegründet hat, überzeugt.

Wissenswertes zum Thema . . . Denkmalschutz

  • Wann. Ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, hängt nicht vom Alter ab, das österreichische Gesetz kennt hier keine Altersgrenze. Vielmehr geht es darum, „ob eine geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung ein öffentliches Interesse begründet“, wie das Bundesdenkmalamt erklärt. Die Voraussetzungen für ein Unterschutzstellen finden sich im § 26 des Denkmalschutzgesetzes, wird dieser Status gewährt, können für „Arbeiten, die der Erhaltung eines geschützten Denkmales dienen“, Förderungen beantragt werden.
  • Wofür. Förderung kann man für Kosten, die zur Denkmalpflege notwendig sind, beantragen. Dazu kann beispielsweise eine Fassadensanierung zählen, das Reparieren oder Streichen der Fenster oder auch die Restaurierung künstlerischer Ausstattung wie Stuck, Wandmalerei oder Figuren. Bei positivem Bescheid übernimmt das Bundesdenkmalamt einen Teil der Kosten.
  • Wie viel. Wie hoch die Summe im Einzelnen ist, hängt nicht nur von dem Objekt, sondern auch vom Besitzer ab. So kann ein Privatbesitzer, der ein Biedermeierhaus in der Vorstadt geerbt hat und sich schwer damit tut, die Preisdifferenz zwischen Kunststoff- und Holzfenstern zu bewältigen, diese womöglich zur Gänze erstattet bekommen. Dagegen könnte von einem Großinvestor, der ein Fünfsterne-Hotel edel-saniert, eher ein größerer Eigenmitteleinsatz erwartet werden.

Es gehe um Fachkräfte, die wissen, wie man mit Ölen statt Lacken oder Kalkmörtel statt Zement umgeht. Wobei bei aller Liebe zum Alten keineswegs alle modernen Errungenschaften verteufelt werden oder auf Widerstand des Denkmalschutzes stoßen müssen. Wichtig sei vielmehr, „ein Haus zu erkennen, zu verstehen, wie es entstanden ist und was es kann“, sagt Spiegelfeld-Schneeburg. Und dann entsprechend zu planen und das Potenzial zu wecken. Was manchmal einfach auch Mut zu leeren Räumen brauche: „Denn zwei Zimmer, Kuchl, Kabinett und ein Abstellraum werden sich auf 60 Quadratmetern eher nicht ausgehen.“ (SMA)

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