Scheinanmeldungen im Burgenland: Ortschef verurteilt

Scheinanmeldungen - 9.000 Euro Geldstrafe für Ortschef im Burgenland
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Der Bürgermeister muss 9000 Euro Geldstrafe bezahlen, weil er Kinder aus der Slowakei zum Schein im Ort mit Nebenwohnsitz angemeldet hat.

Ein Bürgermeister aus dem Bezirk Neusiedl am See ist am Donnerstag wegen Amtsmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden. Die Anklage warf ihm vor, Kinder aus der benachbarten Slowakei zum Schein im Ort mit Nebenwohnsitz angemeldet zu haben. Der Ortschef bekannte sich schuldig: Er habe den Kindern lediglich den Volksschulbesuch ermöglichen wollen. Das Urteil ist rechtskräftig.

In den Jahren 2004 bis 2006 sowie 2009 waren laut Anklage insgesamt 14 Meldungen von Kindern zwischen sechs und zehn Jahren in der Gemeinde erfolgt. Die Schüler wurden an privaten Adressen - teilweise beim Bürgermeister selbst und bei seiner Mutter - gemeldet. Dem Ortschef sei klar gewesen, dass es nur um Meldungen ohne Wohnsitz gehe - "und das ist eine Scheinmeldung, das ist gesetzwidrig", sagte Staatsanwalt Roland Koch.

Einen Bereicherungsvorsatz gebe es nicht: "Wir sind hier schon im unteren Bereich, was die Schwere der Schuld betrifft", räumte der Ankläger ein. Der Bestand der Volksschule sei auch niemals bedroht gewesen, erklärte der Bürgermeister. Die Kinder aus der nahen Slowakei hätten bereits im Ort in den Kindergarten besucht, er habe die Meldungen ermöglicht, "dass sie in die Schule gehen können."

"Sie wissen schon im Wesentlichen, was im Meldegesetz drinnen steht", fragte ihn Richterin Karin Knöchl, die Vorsitzende des Schöffensenats. "Ich weiß es aus heutiger Sicht, dass ich das nicht darf", meinte der Bürgermeister. Alle Kinder seien nur mit Nebenwohnsitz gemeldet gewesen: "Wenn ich sie hauptgemeldet hätte, hätte die Gemeinde Ertragsanteile bekommen und hätte einen Nutzen davon gehabt."

Verfahren gegen Gemeindemitarbeiterin vertagt

Mit dem Ortschef stand eine langjährige Gemeindemitarbeiterin vor Gericht. Der Frau wurde vorgeworfen, auf Anordnung des Bürgermeisters die Scheinmeldungen im EDV-System durchgeführt zu haben. Die Vertragsbedienstete bekannte sich nicht schuldig. "Ich habe geglaubt, dass ich korrekt handle", sagte die Frau vor Gericht. Ihr Verfahren wurde vertagt.

(APA)

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