Amtsgeheimnis ab 2015 nur mehr als Ausnahmefall

Amtsgeheimnis 2015
Amtsgeheimnis 2015 (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Regierung will jetzt die Verfassung ändern, Details dürften nach der Wahl geregelt werden. Diesbezüglich sind sich SPÖ und ÖVP noch uneins.

Wien/Aich. Das strikte Amtsgeheimnis wird nicht mehr in dieser Legislaturperiode beseitigt. Aber die Regierung will noch rasch die Bausteine für eine Änderung legen: Gestern, Mittwoch, einigte man sich darauf, noch vor der Sommerpause des Parlaments eine Verfassungsänderung zu beschließen. Diese wird vorsehen, dass das Amtsgeheimnis nur mehr in Ausnahmefällen greifen soll. Das Gesetz soll in der ersten Juliwoche im Parlament beschlossen werden. Gelten soll die Verfassungsänderung aber erst ab dem Jahr 2015.

Bis dahin müsste es auch eine Einigung geben, wie das Informationsfreiheitsgesetz, das die Details regeln wird, ausschauen soll. Diesbezüglich sind sich SPÖ und ÖVP noch uneins. So ist etwa unklar, ab welchem Anteil der öffentlichen Hand ein Unternehmen unter die neuen Informationspflichten fällt. Jene Feinheiten wird wohl erst eine neue Regierung nach der Nationalratswahl im Herbst klären. Und was passiert, wenn das zur jetzigen Verfassungsänderung dazugehörige einfache Gesetz später nicht nachgereicht wird? Dann würden die bisherigen Bestimmungen zum Amtsgeheimnis ab 2015 verfassungswidrig sein, hieß es aus dem Kanzleramt zur „Presse“.

Für den späteren Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes bedarf es nur einer einfachen Mehrheit. Für die nun anstehende Verfassungsänderung aber einer Zweidrittelmehrheit, weswegen SPÖ und ÖVP noch die Unterstützung einer dritten Partei benötigen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.05.2013)

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