Nach Rekursentscheidung sagt Anwalt Zanger, dass Graf und Co. eine 380.000-Euro-Zahlung droht.
Wien/Pö/Red. Die Affäre um die Privatstiftung der 91-jährigen Wienerin Gertrud Meschar und deren Ex-Vorstand aus FPÖ-Vertretern ist um eine Wendung reicher: Wie der Anwalt Meschars, Georg Zanger, der „Presse“ am Freitag sagte, hat die Stifterin nun eine Grundlage, um Schadenersatzforderungen gegen die (zurückgetretenen) Vorstandsmitglieder zu erheben. Zanger nennt die Summe von 380.000 Euro. Basis sei eine Rekursentscheidung des Oberlandesgerichts Wien, die dem Rechtsanwalt zugestellt wurde. Diese zeige, dass der Vorstand pflichtwidrig gehandelt habe, so Zanger.
Konkret geht es um den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf sowie die weiteren FPÖ-Politiker Alfred Wansch und Michael Witt, die im Vorstand die Interessen der Stifterin wahren sollten – darunter beste medizinische Pflege bzw. entsprechende Liquidität. Meschar sah ihre Anliegen in den Vorjahren aber immer weniger vertreten. Die FPÖler wiesen sämtliche Vorwürfe, sie hätten sich an Meschars hunderttausenden Euro bereichert – etwa im Zusammenhang mit Immobilien –, stets vehement zurück.
„Schaden ist aus meiner Sicht nicht eingetreten, daher kann es wohl keine Entschädigung geben“, sagte am Freitag Witt, der selbst Anwalt ist. Er müsse die Rekursentscheidung aber erst prüfen. Aus dem Büro Grafs war noch keine Stellungnahme erhältlich.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.06.2013)