Telekom: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ÖVP

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MINISTERRAT OEVP(c) APA (HOPI-MEDIA /BERNHARD J. HOLZNER)
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Der Verdacht lautet auf Untreue und Geldwäscherei. Auch Ex-Minister Molterer und Staatssekretär Lopatka werden als Beschuldigte geführt. Die ÖVP spricht von "altbekannten Vorwürfen".

Die Staatsanwaltschaft Wien hat in der Causa Telekom Ermittlungen gegen die ÖVP sowie Ex-Finanzminister Wilhelm Molterer und Staatssekretär Reinhold Lopatka eingeleitet. Es geht um den Verdacht der Untreue und der Geldwäscherei, wie das Magazin „Format" am Donnerstag vorab berichtete. Der Partei wird demnach vorgeworfen, Gelder der Telekom Austria zur illegalen Wahlkampffinanzierung angenommen zu haben. Die Mittel sollen unter anderem über die VP-nahe Agentur „The Whitehouse" geflossen sein.

Dem Blatt liegt nach eigenen Angaben eine staatsanwaltschaftliche Anordnung vom 17. Oktober an das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung vor. Darin teilt die Behörde mit, dass die Ermittlungen in der Telekom-Affäre „im Hinblick auf die Belastungen durch Rudolf Fischer bzw. Michael Fischer gegen nachfolgende Personen ausgedehnt wurden: Wilhelm Molterer, Reinhold Lopatka und Österreichische Volkspartei - Bundespartei nach Paragraf 3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz" (siehe Factbox unten).

Die Vorwürfe sind bekannt: Die Staatsanwaltschaft Wien erklärte bereits im Juli, dass es im Zuge der Telekom-Affäre Ermittlungen wegen möglicher Parteispenden in Richtung ÖVP und SPÖ gebe. Schon während des Telekom-Prozesses rund um Zahlungen an das BZÖ sprach der Lobbyist Peter Hochegger von Zahlungen an Firmen im Umfeld der Koalitionsparteien. „Die Presse" hatte bereits im Jahr 2011 exklusiv über derartige Verflechtungen und über mutmaßliche illegale Parteienfinanzierung berichtet.

ÖVP: "Altbekannte Vorwürfe"

Die ÖVP erklärte am Donnerstag gegenüber der „Presse", es handle sich um „altbekannte Vorwürfe aus einer Zeit, die viele Jahre zurückliegt". Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz sei eine „logische Strategie der Behörden, um die Vorwürfe aufzuklären". Die Partei habe höchstes Interesse an der Aufklärung.

Lopatka betonte, die Vorwürfe würden auf der Beschuldigten-Einvernahme des ehemaligen Telekom-Vorstands Rudolf Fischer beruhen. Fischer habe „die vage Vermutung geäußert, dass er bezüglich des Wahlkampfes 2008 vielleicht mit mir oder drei anderen Gesprächspartnern in Kontakt war." Diese Vermutungen seien aber unrichtig, so Lopatka. Er sei nämlich bereits Ende 2006 aus der Geschäftsführung der ÖVP ausgeschieden und daher 2008 nicht mit Wahlkampf-Agenden betraut gewesen.

Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

§ 3. (1) Ein Verband ist unter den weiteren Voraussetzungen des Abs. 2 oder des Abs. 3 für eine Straftat verantwortlich, wenn
1. die Tat zu seinen Gunsten begangen worden ist oder
2. durch die Tat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen.

(2) Für Straftaten eines Entscheidungsträgers ist der Verband verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat.

(3) Für Straftaten von Mitarbeitern ist der Verband verantwortlich, wenn
1. Mitarbeiter den Sachverhalt, der dem gesetzlichen Tatbild entspricht, rechtswidrig verwirklicht haben; der Verband ist für eine Straftat, die vorsätzliches Handeln voraussetzt, nur verantwortlich, wenn ein Mitarbeiter vorsätzlich gehandelt hat; für eine Straftat, die fahrlässiges Handeln voraussetzt, nur, wenn Mitarbeiter die nach den Umständen gebotene Sorgfalt außer acht gelassen haben; und
2. die Begehung der Tat dadurch ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde, dass Entscheidungsträger die nach den Umständen gebotene und zumutbare Sorgfalt außer acht gelassen haben, insbesondere indem sie wesentliche technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zur Verhinderung solcher Taten unterlassen haben.

(Red.)

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