"Grenzwertig": Kritik an Aufhebung des Strasser-Urteils

Former Austrian Interior Minister and MEP Strasser waits for his trial at Austria's supreme court in Vienna
Former Austrian Interior Minister and MEP Strasser waits for his trial at Austria's supreme court in ViennaREUTERS
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Der OGH hat das Urteil gegen den Ex-Minister aufgehoben. Strafrechtsexperte Schwaighofer bemängelt die "formalistische Sichtweise" und stößt sich an der Lesart zweier Sätze.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH), das Urteil gegen den ehemaligen VP-Innenminister Ernst Strasser aufzuheben und an die erste Instanz zurückzuverweisen, löst Empörung aus. So spricht der Innsbrucker Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal" von einem Grenzfall: "Es ist wirklich ganz grenzwertig und ich könnte mir vorstellen, dass ein anderer Senat des Obersten Gerichtshofs vielleicht zum Ergebnis gekommen wäre, das Gericht hat der Sache nach doch sämtliche notwendigen Feststellungen getroffen."

Das Wiener Straflandesgericht hatte Strasser ja im Jänner zu vier Jahren unbedingter Haft wegen Bestechlichkeit verurteilt. Er soll als EU-Parlamentarier Journalisten, die sich als Lobbyisten ausgaben, gegen Bezahlung Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung versprochen haben. Ein Fünf-Richter-Senat des OGH entschied nun, dass aus dem Urteil nicht hervorgehe, ob Strasser das Geld für ein konkretes Amtsgeschäft gefordert hat. Das musste vor der Neufassung des Korruptionsstrafrechts der Fall sein, "Anfüttern" wurde erst Anfang 2013 verboten.

Zwei Sätze, zwei Lesarten

Konkret heißt es im Entscheid des Wiener Straflandesgericht: "Der Angeklagte handelte mit dem Willen, ... als EU- Abgeordneter ... 100.000 Euro für die Einflussnahme auf die Gesetzgebung des EU-Parlaments zu fordern." Und, einige Seiten später: "Auch war für Strasser bei seinen Interventionsversuchen im Rahmen des Gesetzwerdungsvorgangs der Elektroschrott- und Anlegerschutzrichtlinie alleine der in Aussicht gestellte Geldbetrag ausschlaggebend."

Diese Sätze, so Schwaighofer, könnten auf zwei Arten gelesen werden: "Wenn man diese beiden Sätze zusammen liest, könnte man wahrscheinlich auch sagen, es ist alles festgestellt worden, was es für eine Verurteilung braucht. Wenn man ganz akribisch und streng wie der Oberste Gerichtshof ist, dass man diese Sätze getrennt beurteilt, dann hat er recht. Dann ist eben nicht genau festgestellt worden, dass Strasser für die Beeinflussung dieser beiden Richtlinien dieses Geld gefordert hat." Für Schwaighofer stellt letztere Variante eine "typisch formalistischen Sichtweise" des OGH dar.

OGH: Zufällige Formulierung unzureichend

Der OGH verteidigte seine Vorgehensweise gegenüber Ö1 folgendermaßen: Ein Urteil müsse im Urteilsspruch auf den Punkt gebracht werden. Eine zufällige Formulierung reiche nicht. Im zweiten Anlauf müsse daher explizit geklärt werden, ob Ernst Strasser Geld für ein bestimmtes Amtsgeschäft gefordert hat oder nicht.

>> Bericht des Ö1-"Morgenjournals"

(Red.)

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