Ex-VP-Innenminister Ernst Strasser ist am 13. Oktober 2014 vom Obersten Gerichtshof zu einer Strafe von drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damalige EU-Abgeordnete zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten versprochen hat, gegen 100.000 Euro Jahreshonorar Einfluss auf EU-Richtlinien zu nehmen.
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Es war bereits das dritte Mal, dass Strasser einen Schuldspruch hörte: Im Jänner 2013 war er in erster Instanz zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, der Oberste Gerichtshof verwies den Fall aber zurück an die erste Instanz. Im März 2014 verurteilte ihn das Schöffengericht zu 3,5 Jahren Haft. Die Neuauflage des Prozesses begann am 4. März im Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien. Ein Rückblick:
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Strasser kam nach einem Skiunfall auf Krücken ins Gericht. Er bekannte sich am ersten Prozesstag erneut nicht schuldig. Er habe den als Lobbyisten getarnten Journalisten nur "allgemeine Beratung" angeboten. Der Ex-Minister blieb auch bei seiner Verantwortung, er habe die "Lobbyisten" für mögliche Agenten gehalten und enttarnen wollen. Strassers Anwalt Thomas Kralik schränkte allerdings ein, die "Agentengeschichte" sei "etwas überspitzt formuliert worden".
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Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna argumentierte, Strasser habe den "Lobbyisten" sehr wohl die Einflussnahme von EU-Richtlinien angeboten. "Über 90 Prozent der Zeit reden sie über die Beeinflussung von Gesetzen", fasste sie die Treffen von Strasser und den Journalisten in ihrem Schlussplädoyer zusammen. Geleitet wurde der Prozess von Richterin Helene Gnida (Bild).
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Belastet wurde der Angeklagte am ersten Prozesstag vom nunmehrigen ÖVP-Delegationsleiter in Brüssel, Othmar Karas. Strasser habe ihm damals den Entwurf eines Abänderungsantrags für die Anlegerschutzrichtlinie geschickt. Dazu seien von Strassers Büro acht Anrufe und vier Mails gekommen. Das habe ihn skeptisch gemacht. Er habe "noch nie einen derartigen Versuch der Einflussnahme eines Abgeordneten erlebt".
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Am zweiten Prozesstag zeigte das Gericht die Videos, die die als Lobbyisten getarnten Journalisten von ihren Treffen gemacht hatten. Darin erklärt Strasser, er sei "natürlich ein Lobbyist", und das funktioniere "sehr gut". Er selbst wolle aber eher im Hintergrund bleiben ("I prefer to be behind the tree").Eine damalige Mitarbeiterin von Othmar Karas sagte aus, einen Abänderungsantrag zur Anlegerschutzrichtlinie aus dem Strasser-Büro bekommen zu haben und wegen der häufigen Nachfragen "irritiert" gewesen zu sein.
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Am letzten Tag des Prozesses sollten die britischen Journalisten Claire Newell und Jonathan Calvert, die Strasser in die Falle gelockt hatten, per Video befragt werden. Massive Tonprobleme führten allerdings dazu, dass Richterin Helene Gnida die Befragung abbrach und stattdessen die Aussagen vom ersten Prozess verlas. Wenige Stunden danach fiel das Urteil: erneuter Schuldspruch.
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Der Strasser-Prozess
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