Abgelehnt: Fischer verweigert Unterschrift für Gesetz

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Erstmals in der zweiten Republik unterschrieb der Bundespräsident ein Gesetz nicht: Keine Beurkundung der Gewerbeordnungs-Novelle wegen rückwirkender Strafbestimmung

Erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik verweigerte der Bundespräsident seine Unterschrift: Ein von Nationalrat und Bundesrat abgesegnetes Gesetz wurde nicht unterzeichnet. Bundespräsident Heinz Fischer beurkundete die Novelle der Gewerbeverordnung nicht, da dessen Zustandekommen verfassungswidrig sei. Das teilte die Präsidentschaftskanzlei mit.

Im Gesetzesbeschluss ist eine Verwaltungsstrafbestimmung enthalten, die noch vor dem Termin der Gesetzeskundmachung in Kraft treten sollte. Rückwirkende Strafbestimmungen sind in Österreich jedoch unzulässig.

Einer neuerlichen Beschlussfassung über die Novellierung der Gewerbeordnung ohne rückwirkende Strafbestimmung stehe rechtlich nichts im Wege, heißt es in der Aussendung der Präsidentschaftskanzlei.

(APA)

Beurkundung

Eine Verfassung legt die Zuständigkeit der Staatsorgane in eher allgemeiner, lapidarer Form fest. Natürlich gibt es daher immer wieder Auslegungsprobleme. Ein solches Problem betrifft die dem Bundespräsidenten aufgetragene Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze. Hiezu gibt es mehrere unterschiedliche Auffassungen.

Auch ist der Bundespräsident nicht das einzige Staatsorgan, das sich mit der Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen zu beschäftigen hat. Es gibt daneben auch die Prüfung dieser Frage durch den Verfassungsgerichtshof.

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