"Folterministerin": Urteil gegen Genner bestätigt

(c) AP (Lilli Strauss)
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Asyl-in-Not-Obmann Michael Genner hatte die verstorbene Innenministerin Liese Prokop als "Ministerin für Folter und Deportation" bezeichnet. Der OGH sieht den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.

Das Oberlandesgericht Wien hat die Verurteilung von Asyl-in-Not-Obmann Michael Genner wegen pietätloser Aussagen zum Tod von Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) am Mittwoch zur Gänze bestätigt. Die im September vom Wiener Straflandesgericht verhängte teilbedingte Geldstrafe von 1.200 Euro ist somit rechtskräftig.Genner hatte Prokop nach ihrem Ableben als "Ministerin für Folter und Deportation" bezeichnet. Die erstinstanzliche Richterin Lucie Heindl-Koenig sah die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritte und den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Genners Berufung hatte vor dem OLG keinen Erfolg.

Die Klage hatte der Witwer Gunnar Prokop eingebracht. Auch er hat Berufung eingebracht - weil seinem Antrag gegen den Verein Asyl in Not in erster Instanz nicht stattgegeben worden war. Aber auch diese Beschwerde wurde vom OLG abgelehnt.

Genner kündigte am Mittwoch eine Nichtigkeitsbeschwerde an. Notfalls will er bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gehen, erklärte er. In einer Aussendung kritisierte er, dass auch OLG-Richter Ernest Maurer über seine Anträge auf die Ladung von Zeugen "drübergefahren" sei.

ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl begrüßte hingegen die Entscheidung des OLG. "Dieses Urteil ist eine späte Genugtuung", meinte er in einer Aussendung.

(APA/Red)

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