Jede vierte Sozialhilfe geht an Ausländer

(c) Clemens Fabry
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Der Rechnungshof beklagt fehlende bundesweite Vereinheitlichung bei der Auszahlung der Mindestsicherung. Das Arbeitsmarktservice beantragte 42.000 Kürzungen des Sozialgeldes. Wie oft sie verhängt wurden, ist mangels Daten unklar.

Wien/Innsbruck. Rund 150.000 Menschen bezogen in Österreich nach den aktuellsten vorliegenden Daten im Jahresschnitt 2012 eine Mindestsicherung, die frühere Sozialhilfe für Personen mit keinem oder nur geringem Einkommen. Der Rechnungshof listete jetzt bei der ab September 2010 eingeführten Mindestsicherung eine Reihe von Mängeln auf: Die eigentlich angestrebte Harmonisierung durch diese Form des Sozialgeldes steht demnach weiter aus; es gibt bürokratische Hemmnisse zwischen Arbeitsmarktservice (AMS) und den Sozialstellen der Länder; diese Probleme führten zu Nachteilen für Betroffene, die etwa nach der Antragsstellung innerhalb der Behörden weitergeschickt werden müssen und zu Unübersichtlichkeit.


•Aufteilung: Der Anteil von Ausländern, die Mindestsicherung beziehen, so viel zeigt jetzt ein Bericht des Rechnungshofes, ist beträchtlich. Ein Viertel bis zu einem Drittel der Bezieher dieses Sozialgeldes kam aus einem Land außerhalb der EU, wie die Prüfung in Vorarlberg und Tirol ergab, nur fünf bis acht Prozent kamen aus anderen EU-Staaten, zwei Drittel der Auszahlungen erfolgten an Österreicher. Voraussetzung für den Bezug für Ausländer ist im Regelfall ein rechtmäßiger fünfjähriger Aufenthalt in Österreich. Allerdings stellte der Vollzug die Behörden vor gehörige Probleme. Dazu vermerkten die Prüfer: Die Mindestsicherung stelle beim Fremdenrecht eine „äußerst komplexe Materie“ dar, die Bezirksverwaltungen vor große Herausforderungen stelle.


•Höhe: Die Mindestsicherung beträgt derzeit im Monat für Alleinstehende bis zu 814Euro brutto, für Paare bis zu 1220 Euro brutto und für Kinder – mindestens – 146 Euro. Allerdings handelt es sich bei 75 Prozent der Bezieher laut Sozialministerium um sogenannte „Aufstocker“. Das bedeutet, ein vorhandenes Einkommen (etwa durch geringfügige Beschäftigung, Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld) wird auf 814 Euro aufgestockt, es wird dabei der Differenzbetrag ausgezahlt. Im Durchschnitt lag der Auszahlungsbetrag daher nach Angaben des Sozialministeriums bei rund 300 Euro monatlich pro Person.


•Große Bandbreite: Der Rechnungshof bemängelt, dass bei der Bemessung statt der angestrebten Vereinheitlichung in den Bundesländern weiter ein großer Spielraum besteht. Grund dafür ist, dass die Bandbreite für den Anspruch aufgrund der Einrechnung des Lebensunterhalts für Kinder und des angemessenen Wohnbedarfs groß sei und von geringen Beträgen bis zu mehr als 2000 Euro im Monat reiche. So wird beispielsweise in Wien ein höherer Betrag für Kinder ausgezahlt. Nach einem im Prüfbericht angeführten Fallbeispiel kommt somit ein Paar mit fünf Kindern unter Einrechnung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes auf Auszahlungsbeträge von mehr als 4000 Euro im Monat. Das Sozialministerium hält diesen Einwänden entgegen, dass von Anfang an vorgesehen war, bei den Wohnkosten bewusst regionale Unterschiede in Österreich zu berücksichtigen.


•Kürzungen: Bezieher einer Mindestsicherung im arbeitsfähigen Alter müssen grundsätzlich angebotene, zumutbare Arbeit übernehmen. In 67.000 Fällen wurde Beziehern dieses Sozialgeldes eine Arbeitstätigkeit vermittelt, wie das Sozialministerium erläutert. In immerhin 42.000 Fällen hat das Arbeitsmarktservice (AMS), wie das Sozialministerium aufgrund der beim AMS bundesweit erfassten Daten der „Presse“ mitteilte, Sanktionen beziehungsweise Sperren der Mindestsicherung beantragt, weil Bezieher nicht zu Kontrollen erschienen sind oder angebotene Arbeit verweigerten. Aber in wie vielen Fällen die Sozialstellen der Länder dann Sanktionen tatsächlich verhängt haben, ist bundesweit nicht bekannt. Hier hakt auch weitere Kritik des Rechnungshofes ein: Hinsichtlich Kürzungen und finanzieller Auswirkungen der „Strafen“ konnten weder Tirol noch Vorarlberg Auswertungen vorlegen.

•Datenlücken: Generell beklagten die Prüfer den fehlenden Überblick über Daten zur Mindestsicherung, dies sei „verbesserungsfähig“ sei. Die ist beispielsweise auch der Grund, warum die jüngsten bundesweiten Zahlen erst für das Jahr 2012 vorliegen.


•Kostenumverteilung: Kritisch merkte der Rechnungshof weiters an, dass durch das Einbeziehen der Empfänger der Mindestsicherung in die gesetzliche Krankenversicherung Kosten in Millionenhöhe zwischen den Gebietskörperschaften in nicht transparenter Weise zu Lasten des Bundes umverteilt würden. Davon profitieren die Bundesländer, die an sich für das Armenwesen zuständig sind.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.06.2014)

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