Transparenz: Rechnungshof rügt Kammern

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Die Kammer-Unternehmen verweigern Informationen über allfällige Geschäfte mit Firmen von Parteien.

Wien. Der Rechnungshof beklagt die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Kammern beim Thema Transparenz. Eigentlich müsste er die Geschäfte aller öffentlichen Unternehmen mit Parteifirmen eruieren. Etliche Kammerbetriebe verweigern allerdings die Herausgabe entsprechender Informationen.

Die Veröffentlichung der Geschäfte zwischen öffentlichen Betrieben und Parteifirmen ist Teil der 2012 beschlossenen Transparenzregeln. Daher hat der Rechnungshof im November die rund 6000 betroffenen Einrichtungen aufgefordert, ihm die Daten zu übermitteln. Rund 85 Prozent hätten dies fristgerecht erledigt, heißt es im Tätigkeitsbericht, aber: „Insbesondere die Unternehmen der Kammern kamen der Meldeverpflichtung (...) nicht nach, weil diese die Prüfzuständigkeit verneinen.“

Dagegen hat der Rechnungshof allerdings keine rechtliche Handhabe. Zwar könnte er bei Streitigkeiten über die Prüfzuständigkeit den Verfassungsgerichtshof einschalten. Dies aber nur dann, wenn ein Kammerunternehmen eine Prüfung verhindert, nicht aber, wenn nur die Herausgabe von Informationen nach dem Parteiengesetz verweigert wurde.

WKÖ: „Alles rechtens“

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) verteidigte umgehend ihre Vorgangsweise. Sie geht – anders als der Rechnungshof – davon aus, dass ihre Tochterfirmen nicht der Kontrolle unterliegen. „Die Rechtslage ist völlig klar“, so Vizegeneralsekretär Herwig Höllinger. Daher bestehe auch keine Meldepflicht nach dem Parteien- und dem Medientransparenzgesetz. (red./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.01.2015)

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